Die Vorsitzende stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.
Die Vorsitzende weist auf die den Mitgliedern Tanja Borchert und Markus Hofmeister nach den §§ 40‑42 NkomVG obliegenden Pflichten (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot, Vertretungsverbot) hin. Die Niederschriften über die Verpflichtung und die Pflichtenbelehrung werden unterzeichnet.