Beschluss:
a)Der Kreistag beschließt den Jahresabschluss 2014 gemäß § 129 Absatz 1 Satz 3 NKomVG.
b)Der Kreistag beschließt den Jahresüberschuss des Jahres 2014 in Höhe von insgesamt 5.924.212,26 € der Rücklage aus Überschüssen zuzuführen. Die Aufteilung erfolgt auf die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 5.895.353,70 € und der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 28.858,56 €.
c)Der Kreistag beschließt, aufgrund des vorliegenden Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses dem Landrat gem. § 129 Absatz 1 Satz 3 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für das Jahr 2014 zu erteilen.