Halbjahresbericht zum 30.06.2015
Gemäß § 3 Abs. 3 der Betriebssatzung für den Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Uelzen hat die Betriebsleitung den Betriebsausschuss und Hauptverwaltungsbeamten mindestens halbjährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplans schriftlich zu unterrichten.
In der Anlage ist der Halbjahresbericht zum 30.06.2015 beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Halbjahresbericht zum 30.06.2015 des Abfallwirtschaftsbetriebes Landkreis Uelzen wird zur Kenntnis genommen.
gez. Simon Goerge