Halbjahresbericht zum 31.12.2015
Die Betriebsleitung hat gemäß § 3 Abs. 3 der Betriebssatzung für den Abfallwirtschafts-betrieb Landkreis Uelzen den Betriebsausschuss und Hauptverwaltungsbeamten mindestens halbjährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplans schriftlich zu unterrichten.