Antrag der Gruppe Die Grünen/Bündnis Zukunft auf Fassung eines Vorbehaltsbeschlusses gemäß § 58 Abs. 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz
Mit Antrag vom 09. Juni 2016 hat die Gruppe Die Grünen / Bündnis Zukunft beantragt, dass der Kreistag sich konkret mit Fragen im Zusammenhang mit der Planung des Kreishausneubaus befassen soll, obwohl dies nach dem Niedersächsischen Konmmunalverfassungsgesetz (NkomVG) und der Hauptsatzung, Sache des Kreisausschusses ist. Der Antrag wurde in der Sitzung des Kreisausschusses am 21.06. behandelt und am Ende wie folgt durch die Antragstellerin modifiziert:
Der Kreistag möge sich die Entscheidung der Standortwahl für das neue Kreishaus entsprechend § 58 Abs. 3 Satz 1 NkomVG vorbehalten.
Nach Beratung empfiehlt der Kreisausschuss dem Kreistag, diesen Vorbehaltsbeschluss zu fassen.