ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/226

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Entwurf des 14. Kindertagesstättenbedarfsplanes für die Jahre 2016 bis 2019 wurde allen Gemeinden sowie den Trägern von Kindertagesstätten im Landkreis Uelzen zwecks Stellungnahme zugesandt.

 

Die erforderlichen Änderungen aufgrund von eingegangenen Stellungnahmen sind in den Bedarfsplan auf den Seiten 8 und 9 eingearbeitet worden, zum Teil ergeben sich dadurch Änderungen auf den Folgeseiten. In dem Dokument zur graphischen Zusammenfassung wurden Änderungen auf den Seiten 7, 14 und 16 eingearbeitet.

 

Die Bedarfsberechnung für den Kindertagesstättenbedarfsplan, die das vorhandene Angebot an Plätzen sowie den entsprechenden Bedarf in diesen Einrichtungen für die nächsten drei Jahre feststellt, beruht auf den tatsächlich gemeldeten Geburtenzahlen je Gemeinde. Diese wurden hier in Relation zu der im Kita-Jahr 2016/2017 ermittelten Bedarfsquote für die jeweiligen Jahrgänge und Gemeinden gesetzt.

 

Für die noch nicht geborenen Kinder der Altersgruppe der 0 bis unter 3-jährigen mussten Durchschnittswerte aus den Geburtenzahlen der Vorjahre gebildet und bei der weiteren Vorausberechnung mit den vom Statistischen Landesamt erwarteten Geburtenentwicklungen in Zusammenhang gebracht werden.

 

Auch diese Zahlen der Krippenkinder wurden in Relation zu der im Vorjahr ermittelten Bedarfsquote der 0 bis 3-jährigen gesetzt und mit dem vorhandenen Platzangebot abgeglichen, um darüber einen möglichen Bedarf an Krippenplätzen vor Ort zu verdeutlichen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung schlägt dem Jugendhilfeausschuss vor, dem Kreisausschuss zu empfehlen, den Kindertagesstättenbedarfsplan des Landkreises Uelzen für die Kindergartenjahre 2015/2016 bis 2018/2019 in der Fassung des vorliegenden Entwurfes zu beschließen.

 

 

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Anlagen

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