ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage-AWB - VO/2016/230

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 3 Abs. 3 der Betriebssatzung für den Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Uelzen hat

die Betriebsleitung den Betriebsausschuss und Hauptverwaltungsbeamten mindestens

halbjährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung

des Vermögensplans schriftlich zu unterrichten.

In der Anlage ist der Halbjahresbericht zum 30.06.2016 beigefügt.

 

 

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Anlagen

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