ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/243

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 14.06.2016 beschlossen, dass der Jahresüberschuss 2012 in Höhe von 66.205.386,86 € gemäß Artikel 6 Absatz 9 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts mit den Sollfehlbeträgen aus kameralem Abschluss zu verrechnen ist.

 

Bei der im Beschluss vom 14.06.2016 angegebenen Summe handelt es sich um Bilanzposition „Jahresergebnis“ als Ganzes. Dies ist leider nicht richtig, da in dieser Summe, der erste doppische Fehlbetrag des Jahresabschlusses 2010 in Höhe von 643.513,94 € enthalten ist. Das geprüfte Ergebnis des laufenden Jahres belief sich auf 66.848.900,80 €. Über die Verwendung dieses Betrages hätte der Beschluss erfolgen müssen.

 

Somit ist über den zusätzlichen Betrag von 643.513,94 € für den Jahresüberschuss 2012  ein ergänzender Ergebnisverwendungsbeschluss herbei zu führen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen, den nicht berücksichtigten Betrag des Jahresüberschusses des Jahres 2012 in Höhe von 643.513,94 € zusätzlich zum Beschluss des Kreistages vom 14.06.2016 gemäß Artikel 6 Absatz 9 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts mit den Sollfehlbeträgen aus kameralem Abschluss zu verrechnen.

 

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