ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/007-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Hinweis:

Aus Gründen der Übersichtlichkeit und der besseren Lesbarkeit wird in der nachfolgenden Vorlage darauf verzichtet, jeweils die weibliche und männliche Form zu benennen. Sofern die männliche Form gewählt wird, soll damit – sofern dies angebracht ist – automatisch die weibliche Form mit angesprochen sein.

 

 

A. Entscheidung über die Zahl, Aufgaben und Größe der Kreistagsausschüsse

Gemäß § 71 NKomVG kann der Kreistag aus seiner Mitte beratende Ausschüsse bilden. Das Verfahren ist in § 71 NKomVG geregelt. § 71 NKomVG ist gemäß § 73 NKomVG auch anzuwenden auf die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften soweit sich aus diesen besonderen Rechtsvorschriften nichts anderes ergibt.

 

 

Ausschüsse nach besonderen Vorschriften :

  1.           Schulausschuss

Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder: 17

Davon

9 Kreistagsabgeordnete

8 Mitglieder gemäß § 110 NSchG

1 Vertreter der Lehrer der berufsbildenden Schulen

1 Vertreter der Lehrer der allgemeinbildenden Schulen

1 Schüler berufsbildende Schulen

1 Schüler allgemeinbildende Schulen

1 Elternvertreter berufsbildende Schulen

1 Elternvertreter allgemeinbildende Schulen

1 Vertreter der Arbeitnehmerverbände

1 Vertreter der Arbeitgeberverbände


  1.           Jugendhilfeausschuss

Anzahl der Mitglieder: 20

Davon

6 Kreistagsabgeordnete und Stellvertreter

4 sonstige stimmberechtigte Mitglieder und Stellvertreter gem. § 71 SGB VIII

2 Vertreter der Jugendarbeit

2 Vertreter der Jugendhilfe

10 beratende Mitglieder gemäß § 4 AG SGB VIII und § 3 der Satzung für das Jugendamt

  1. der Leiter des Jugendamts
  2. der Kreisjugendpfleger
  3. Elternvertreter/Erzieher Kindertagesstätte
  4. Vertreter der Interessen ausländischer Kinder und Jugendlicher
  5. je eine Vertreterin oder ein Vertreter sowohl der evangelischen
  6. als auch der katholischen Kirche, die von den zuständigen Behörden vorgeschlagen werden
  7. Gleichstellungsbeauftragte
  8. Lehrervertreter (Vorschlag der Landesschulbehörde)
  9. Jugendrichter
  10. Familienrichter

 

3.Betriebsausschuss Abfallwirtschaft

Anzahl der Sitze: 9

Davon

7 Kreistagsabgeordnete

1 Beschäftigtenvertreter

1 Betriebsleiter

 

In der Wahlperiode 2011-2016 haben neben den Ausschüssen nach besonderen Vor­schriften die folgenden freiwilligen Ausschüsse bestanden:

 

Ausschüsse des Kreistages nach § 71 NKomVG (freiwillige Ausschüsse)

 

4.Ausschuss für Planung und Straßenbau

Anzahl der Sitze: 9

 

5.Umweltausschuss

Anzahl der Sitze: 9

Anzahl der beratenden Mitglieder: 3 sowie Stellvertreter

  • Kreisnaturschutzbeauftragter
  • Vertreter der Naturschutzverbände
  • Vertreter des Bauernverbandes NON

 

6.Feuerschutzausschuss

Anzahl der Sitze: 9

Anzahl der beratenden Mitglieder: 3

  • Kreisbrandmeisterr
  • 1. und 2. stellvertretender Kreisbrandmeister

 

7.Kultur- und Sportausschuss

Anzahl der Sitze: 9

Anzahl der beratenden Mitglieder: 2 sowie Stellvertreterinnen und Stellvertreter

  • 2 Vertreter des Kreissportbundes

 

8.Sozialausschuss

Anzahl der Sitze: 9

Anzahl der beratenden Mitglieder: 2 sowie Stellvertreter

  • Auf Vorschlag von der Kreisarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege

 

9.Ausschuss zur Förderung der Wirtschaft, der Landwirtschaft und des Verkehrs

Anzahl der Sitze: 9

 

10.Haushalts- und Finanzausschuss

Anzahl der Sitze: 7

 

 

B. Anträge der Fraktionen zu den Ausschüssen

Es liegt ein Antrag von KTA Fabel vor (siehe Anlage 1), den Haushalts- und Finanzaus­schuss auf 9 Mitglieder zu erhöhen.

Es liegt des Weiteren Anträge der UWG vor (siehe Anlage 2). Die Anträge wurden zurückgenommen.

 

 

C. Verfahren der Bildung der Ausschüsse gem. §§ 71 u. 73 NKomVG

Die Aufteilung der Benennungsrechte für Ausschusssitze geht – falls nicht ein­stimmig hiervon abgewichen wird – nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren (§ 71 Abs. 2 u. Abs. 3 NKomVG) vor sich.

 

  1. Grundsätzliches zum Verfahren

Zugrunde gelegt wird folgende Konstellation im Kreistag:

CDU15Sitze

SPD11Sitze

GRÜNE6Sitze

UWG4Sitze

AfD3Sitze

FDP2Sitze

Die Linke1  Sitz

42Sitze im Kreistag

 

Ausschussgröße

CDU

SPD

Grüne

UWG

AfD

FDP

11

4

3

2

1

1

-

10

4

3

1

1

1

-

9

3

2

1

1

1

1

8

3

2

1

1

-

-

7

3

2

1

1

-

-

6

2

2

1

1

-

-

5

2

1

1

-

-

-

4

2

1

1

-

-

-

3

1

1

1

-

-

-

2

1

1

-

-

-

-

 

Der Kreistag muss nach § 71 Abs. 5 NKomVG einen Beschluss über die Sitzverteilung und die Besetzung des jeweiligen Ausschusses fassen.

Dieser Beschluss ist der förmliche Akt, durch den die Ausschussbildung abgeschlossen wird. Er hat rein feststellenden Charakter. Die Besetzung der einzelnen Ausschüsse steht ganz in der Entscheidung der Fraktionen und Gruppen. Inhalt des Feststellungsbeschlusses ist nicht nur die Zahl der auf die Fraktionen und Gruppen entfallenden Sitze, sondern auch die namentliche Mitgliedschaft der von den Fraktionen und Gruppen benannten Kreistags­abgeordneten und kreistagsfremden Personen, ggf. auch ihrer Vertreter. Weiterhin ist es erforderlich festzustellen, welche Fraktion oder Gruppe das jeweilige Ausschuss­mitglied benannt hat.

 

Die Verteilung der Ausschusssitze mit Stimmrecht auf Personen, die nicht aus dem Kreistag stammen soweit nicht einstimmig hiervon abgewichen wird oder ohnehin nur je ein Vorschlag für einen Sitz vorgelegt und dieser akzeptiert wird – erfolgt auch hier nach dem Verfahren „Hare-Niemeyer“ (71 Abs. 7 NKomVG).

 

Eine Fraktion oder Gruppe, die bei der Verteilung der Ausschusssitze unberücksichtigt ge­blieben ist, ist gem. § 71 Abs. 4 Satz 1 und 2 NKomVG berechtigt, ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme in den Ausschuss zu entsenden. Der Ausschuss wird um dieses Mitglied erweitert. Dies gilt nicht, wenn ein Mitglied dieser Fraktion oder Gruppe stimm­berechtigtes Mitglied des Ausschusses ist.

 

Gemäß § 71 Abs. 4 Satz 3 NKomVG können Kreistagsabgeordnete, die keiner Fraktion oder Gruppe angehören, verlangen, in einem Ausschuss ihrer Wahl beratendes Mitglied zu werden, sofern sie nicht bereits stimmberechtigtes Mitglied eines Ausschusses sind. Berechtigt unter den genannten Voraussetzungen ist KTA Martin Platzer (Die Linke).

 

  1. Berufung beratender Mitglieder, die nicht aus dem Kreistag kommen:

Hierbei ist zu beachten, dass gem. § 71 Abs. 7 NKomVG mindestens 2/3 der Ausschuss­mitglieder Abgeordnete sein sollen. Falls nicht einstimmig hiervon abgewichen wird oder ohnehin nur je ein Vorschlag für einen Sitz vorliegt und dieser akzeptiert wird, ist auch hier nach „Hare-Niemeyer“ zu verfahren.

Bei den freiwilligen Ausschüssen steht es dem Kreistag nach § 71 Abs. 7 NKomVG frei, beratende Mitglieder hinzu zu wählen.

 

  1. Vertretung der Kreistagsabgeordneten in den Fachausschüssen

§ 75 NKomVG enthält hinsichtlich der Vertretungen in den Fachausschüssen keine Rege­lung. In der Geschäftsordnung in § 24 Abs. 1 S. 2 und 3 ist bestimmt, dass jedes dem Kreis­tag angehörende Mitglied eines Fachausschusses sowie des Betriebsausschusses im Falle der Verhinderung durch ein derselben Fraktion oder Gruppe angehörendes Kreistagsmitglied vertreten werden kann. Wer danach zur Vertretung berufen ist, regeln die Fraktionen bzw. Gruppen. Dann bedarf es keiner besonderen Beschlussfassung über die Vertretung in den Fachausschüssen.

D. Zu den Ausschüssen im Einzelnen:

 

1. Schulausschuss (9 KTA)

Bei der Bildung dieses Fachausschusses ist § 110 des Nds. Schulgesetzes zu beachten. Diese Bestimmung schreibt zwingend vor, dass jedem Schulausschuss mindestens je zwei Vertreter der Lehrkräfte, der Eltern sowie der Schülerinnen oder Schüler, darunter je ein Lehrer und eine Schülerin oder ein Schüler der berufsbildenden Schulen sowie eine Vertreterin oder Vertreter der Eltern, angehören müssen. In Angelegenheiten, die das berufsbildende Schulwesen betreffen, nimmt mindestens je ein Vertreter der Organisation der Arbeitgeber und der Arbeitnehmerverbände an den Sitzungen des Schulausschusses teil. Alle hinzu gewählten Mitglieder haben Stimmrecht.

 

Die Vertreter der Eltern für die allgemein und berufsbildenden Schulen  werden vom Krei­selternrat vorgeschlagen. Da sich der Kreiselternrat erst nach dem 1. November konsti­tu­ieren wird, erfolgen die Vorschläge später.

 

Mitglied

Stellvertreter

Allg. bild. Schulen

N.N.

N.N.

Berufs.-bild. Schulen

N.N.

N.N.

 

Die Vertreter der Schüler schlägt der Kreisschülerrat vor. Der Kreisschülerrat hat in seiner konstituierenden Sitzung beschlossen, folgende Schüler vorzuschlagen:

 

Mitglied

Stellvertreter

Allg. bild. Schulen

N.N.

N.N.

Berufs.-bild. Schulen

N.N.

N.N.

 

Als Vertreter der Lehrer der allgemeinbildenden Schulen wurden folgende Personen vorge­schlagen:

Mitglied

Stellvertreter

Ulrike Kaiser

Uelzen

Dorothee Faris

Suhlendorf

 

Als Vertreter der Lehrer der berufsbildenden Schulen wurden folgende Personen vorgeschlagen:

Mitglied

Stellvertreter

Joachim Meyer

Uelzen

Jutta Schult

Bergen/Dumme

 

Als Vertreter der Arbeitnehmer wurden folgende Personen vorgeschlagen:

Mitglied

Stellvertreter

2. Stellvertreter

Dieter Schulz-Rosenau

Bad Bodenteich

Dieter Ruschenbusch
Oetzen

Josef Müller
Wriedel

 

Als Vertreter der Arbeitgeber wurden folgende Personen vorgeschlagen:

Mitglied

Stellvertreter

2. Stellvertreter

Rolf Behn
Maler- und Lackierermeister
Bad Bevensen

Martin Behnke
Personalleiter Stern Partner
Uelzen

Kai-Wolfhard Richter
Personalleiter Psych. Klinik Uelzen

 

Folgende Kreistagsabgeordnete und o.g. Mitglieder werden von den Fraktionen bzw. Institu­tionen in den Schulausschuss entsandt:

Fraktion/ bzw. Institution

Mitglied

Stellv. Mitglied

CDU(3 Sitze)

Karsten Jäkel

-

 

Max Lemm

-

 

Ulf Schmidt

-

SPD (2 Sitze)

Ivonne Großmann

-

 

Kerstin Koch

-

Die Grünen (1 Sitz)

Heiner Scholing

-

UWG (1 Sitz)

Uwe Beecken

-

AfD (1 Sitz)

Maik Hieke

-

FDP (1 Sitz)

Leonard Hyfing

-

Kreiselternrat ABS

 

-

Kreiselternrat BBS

 

 

Kreisschülerrat ABS

 

-

Kreisschülerrat BBS

 

-

LehrervertreterIn ABS

Ulrike Kaiser

Dorothee Faris

LehrervertreterIn BBS

Joachim Meyer

Jutta Schult

Arbeitnehmervertreter

Dieter Schulz-Rosenau

Dieter Ruschenbusch

Josef Müller

Arbeitgebervertreter

Rolf Behn

Martin Behnke

Kai-Wolfhard Richter

 

2. Jugendhilfeausschuss (6 KTA)

Gemäß § 3 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG SGB VIII) legt die Vertretungskörperschaft für die Dauer der Wahlperiode fest, ob dem Jugend­hilfeausschuss zehn oder fünfzehn stimmberechtigte Mitglieder angehören sollen. Für die Wahlperiode 2011/2016 hatte der Kreistag die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder auf zehn festgelegt. Von diesen stimmberechtigten Mitgliedern können gem. § 71 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII bis zu sechs (3/5) dem Kreistag angehören. Für diese sind auch Vertreter zu be­stimmen. Vier Mitglieder (2/5) sind Vertreter der Freien Jugendhilfe (§ 71 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII). Von den Vertretern der Freien Jugendhilfe sollen nach § 3 Abs. 1 AG SGB VIII die Hälf­te von Trägern der Jugendarbeit vorgeschlagen werden. § 3 Abs. 2 AG SGB VIII bestimmt, dass die Hälfte der stimmberechtigten oder stellvertretenden Mitglieder Frauen sein sollen.

 

Wenn der Kreistag es bei zehn stimmberechtigten Mitgliedern belassen sollte, wären aus den von den Trägern der Freien Jugendhilfe und den Trägern der Jugendarbeit unter­breiteten Vorschlägen jeweils zwei Mitglieder und zwei Vertreter zu wählen. Gem. § 3 Abs. 3 AG SGB VIII müssen alle ihre Hauptwohnung im Landkreis Uelzen haben und mindestens 18 Jahre alt sein. Da für jede Gruppe mehrere Personen zu bestellen sind, ist grundsätzlich gem. § 71 Abs. 2 NKomVG („Hare-Niemeyer“) zu verfahren, sofern über die Besetzung keine Einigung erzielt wird.

Folgende Kreistagsabgeordnete werden von den Fraktionen als Mitglieder im Jugendhilfe­ausschuss benannt:

Fraktion

Mitglied

Stellvertreter

CDU (2 Sitz)

Max Lemm

Dr. Günther Graf

 

Christian Mocek

Hans-Heinrich Sackmann

SPD (2 Sitze)

Kerstin Koch

Jakob Blankenburg

 

Brigitte Kötke

Birgit Pichan

Die Grünen (1 Sitz)

Martin Feller

Markus Jordan

UWG (1 Sitz)

Ralf Munstermann

Uwe Beecken

FDP(1 beratenden Sitz)

Leonard Hyfing

Rainer Fabel

AfD(1 beratenden Sitz)

Maik Hieke

Thomas Kohlmeyer

 

Für die Besetzung des Jugendhilfeausschusses mit 2/5 des Anteils der stimmberechtigten Mitglieder, sind von den im Bereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten Trä­gern 3  Vorschläge für ordentliche Mitglieder unterbreitet worden und 2 Vorschläge für deren Vertreter unterbreitet worden. Davon sind 2 ordentliche Mitglieder sowie 2 Vertreter für den Jugendhilfeausschuss zu benennen.

 

Träger der freien Jugendhilfe:

Institution

Mitglied

Vertreter

Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Uelzen e.V.

Katrin Wiese
Erzieherin

Uelzen

Elena Zimmermann

Erzieherin

Uelzen

AWO

Stefanie Reese

Koordinatorin Schulbegleitung

Uelzen

Matthias Tetzlaff
Leiter CJD Göddenstedt

Rosche

Weiterer Vorschlag des CJD Göddenstedt

Matthias Tetzlaff
Leiter CJD Göddenstedt

Rosche

 

 

Träger der Jugendarbeit:

Institution

Mitglied

Vertreter

Kreissportbund

Nicole Cohrs
1. Vorsitzende Sportjugend

Ebstorf

Jörn Lehmmann

Barum

Kreisjugendring

Marion Rühmann

Bienenbüttel

Marion Deppe

Uelzen 

 

 

Als beratende Mitglieder müssen gem. § 4 AG SGB VIII dem Jugendhilfeausschuss ange­hören:

a) Der Leiter des Jugendamtes,

b) der Kreisjugendpfleger,

c) gem. § 4 I, Nr. 3 je ein Vertreter sowohl der evangelischen als auch der katholischen, Kirche, die von den zuständigen kirchlichen Behörden vorzuschlagen sind,

d)eine Lehrkraft, die von der Schulbehörde benannt wird,

e)ein Elternvertreter oder ein Erzieher aus einer Kindertagesstätte,

f)eine kommunale Frauenbeauftragte oder eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau,

g)ein Vertreter der Interessen ausländischer Kinder und Jugendlicher.

 

Die Satzung für das Jugendamt des Landkreises Uelzen sieht vor, dass darüber hinaus noch eine Richterin oder ein Richter des Vormundschafts- oder Familiengerichts und eine Jugend­richterin oder ein Jugendrichter mit beratender Stimme, die vom Direktor des Amtsgerichts vorzuschlagen sind, dem Jugendhilfeausschuss angehören.

 

Die beratenden Mitglieder erwerben gem. § 4 Abs. 1 AG SGB VIII ihre Mitgliedschaft entweder kraft Amtes oder durch Wahl (des Kreistages) aufgrund eines Vorschlages einer hierzu berechtigten Organisation oder Institution.

Für die Funktionen der Elternvertreter/ Erzieher Kita und Vertreter für ausländische Kinder / Jugendliche liegen mehrere Vorschläge vor. Davon ist jeweils ein ordentliches Mitglied für den Jugendhilfeausschuss zu benennen.

 

Als beratende, vom Kreistag zu berufende Mitglieder sind vorgeschlagen:

Institution/Amt

Mitglied

Stellvertreter

Jugendamt

Birgitte Lindenthal

Dieter Habermann
(bzw. als Nachfolgerin:

Bianka Kleuker)

Kreisjugendpfleger

Matthias Borger

-

Ev. Kirche

Andrea Zobel
Leiterin der Ev. Familienbil­dungsstätte Uelzen u. Leiterin der Soz.päd. Familienhilfe

-

Kath. Kirche

Wieslawa (Wika) Posniak

Gemeindereferentin

-

Landesschulbehörde (Lehrkraft)

Susanne Prehm

Schulleiterin GS Rosche

-

Elternvertreter/Erzieher Kita

Vorschlag DRK UE:  

Elke Augustin
Leitung KiTa

 

1. Alternativer Vorschlag
Stiftung Leben leben:

Nadine Häcker
Leitung KiTa Wunderland

 

2. Alternativer Vorschlag
Kirchenkreisamt:

Dorina Will
Päd. Leitung Kita-Verband Uelzen

-

Gleichstellungsbeauftragte

N.N.

-

Vertreter für ausländische Kinder/Jugendliche

Vorschlag CJD Göddenstedt:

Sylvia Helms
Leiterin des Jugend­migrationsdienstes Uelzen

 

1. Alternativer Vorschlag
Caritasverband:

Gundula Lindemann

Ehrenamtskoordinatorin u. Leitung MGZ Uelzen

 

2. Alternativer Vorschlag
Caritasverband:

Ralf Ritter

Schuldnerberater u. Geschäftsführer

 

-

RichterIn Vormundschafts-/Familien­gericht

Tanja Borchert

-

JugendrichterIn des AG Uelzen

Dr. Claudia Hagemann

 

-

 

 

3. Betriebsausschuss Abfallwirtschaft (7 KTA)

Gemäß § 140 Abs. 2 NKomVG sind für Eigenbetriebe Betriebsausschüsse zu bilden. Gemäß § 4 der vom Kreistag beschlossenen Satzung für den Eigenbetrieb soll der Betriebs­aus­schuss aus sieben stimmberechtigten Kreistags­abgeordneten sowie einem stimm­berech­tigten Vertreter der Beschäftigten bestehen. Für den zuletzt Genannten sollte die Benennung eines Stellvertreters zugestanden werden.

Als stimmberechtigter Vertreter der Beschäftigten und dessen Vertreter sind zu bestätigen:

Mitglied

Stellvertreter

 

 

 

Folgende Kreistagsmitglieder sind für dieses Gremium benannt worden:

Fraktion

Mitglied

CDU(3 Sitze)

Stefan Hüdepohl

 

Max Lemm

 

Michael Widdeke

SPD (2 Sitze)

Birgit Pichan

 

Kurt Ziplys

Die Grünen (1 Sitz)

Dr. Birgit Janssen

UWG (1 Sitz)

Uwe Beecken

AfD (1 beratenden Sitz)

Maik Hieke

FDP (1 beratenden Sitz)

Leonard Hyfing

 

 

4. Ausschuss für Planung und Straßenbau ( 9 KTA)

Folgende Mitglieder sind von den Fraktionen bzw. Gruppen benannt worden:

Fraktion

Mitglied

CDU(3 Sitze)

Hans-Jürgen Cordes

 

Christian Mocek

 

Edgar Staßar

SPD (2 Sitze)

Andreas Dobslaw

 

Kurt Ziplys

Die Grünen (1 Sitz)

Markus Jordan

UWG (1 Sitz)

Uwe Beecken

AfD (1 Sitz)

Paul Hampel

FDP (1 Sitz)

Rainer Fabel

 

Aus den Vorberatungen hat sich ergeben, dass dieser Ausschuss in Ausschuss für Planung-, Hoch- und Straßenbau umbeannt werden soll.

 

5. Umweltausschuss (9 KTA)

In der abgelaufenen Wahlperiode waren neben den politischen Vertretern insgesamt drei beratende Mitglieder in den Umweltausschuss berufen worden. Diese bewährte Konstellation sollte auch für die in diesem Jahr beginnende Wahlperiode beizubehalten.

 

Beratende Mitglieder im Umweltausschuss:

Institutionen

Mitglieder

Vertreter

Kreisnaturschutzbeauftragter

Armin Menge

 

 

Vertreter der Natur­schutzverbände

Karl-Heinz Köhler

Werner Harneit

Vertreter des Bauernverbandes

Henning Schulz

Claas Steinhauer

 

Folgende Mitglieder sind von den Fraktionen benannt worden:

Fraktion

Mitglied

CDU(3 Sitze)

Udo Hinrichs

 

Hans-Heinrich Sackmann

 

Henning Stöcks

SPD (2 Sitze)

Kerstin Koch

 

Jakob Blankenburg

Die Grünen (1 Sitz)

Dr. Birgit Janssen

UWG (1 Sitz)

Uwe Beecken

AfD (1 Sitz)

Thomas Kohlmeyer

FDP (1 Sitz)

Leonard Hyfing

 

 

6. Feuerschutzausschuss (9 KTA)

Die Verwaltung schlägt vor, wie bisher den Kreisbrandmeister und seine beiden den 2. Stellvertreter als beratende Mitglieder zu berufen. Der 1. Stellvertreter ist seitens der Fraktion bereits als stimmberechtigtes Mitglied benannt. Dies sind:

 

Kreisbrandmeister

Helmut Rüger

2. Stellv. Kreisbrandmeister

André Pieper

 

Folgende Mitglieder sind von den Fraktionen benannt worden:

 

Fraktion/Gruppe/Funktion

Mitglied

CDU(3 Sitze)

Christian Mocek

 

Hans-Jürgen Cordes

 

Christopher Tieding

SPD (2 Sitze)

Jan Henner Putzier

 

Andreas Bersiel

Die Grünen (1 Sitz)

Martin Feller

UWG (1 Sitz)

Klaus-Georg Franke

AfD (1 Sitz)

Thomas Kohlmeyer

FDP (1 Sitz)

Rainer Fabel

 

 

7. Kultur- und Sportausschuss (9 KTA)

Hier waren in der vergangenen Wahlperiode zwei beratende Mitglieder auf Vorschlag des Kreissport­bundes gewählt. Als beratende Mitglieder sollen dem Kultur- und Sportausschuss zwei Vertreter des freien Sports auf Vorschlag des Kreissportbundes angehören.

 

Als Vertreter werden vorgeschlagen:

Institution

Mitglied

Stellverter

Kreissportbund

Maik Schwanke

 

-

Kreissportbund

Kai-Uwe Bode

 

-

 

Folgende Kreistagsabgeordnete sind von den Fraktionen benannt worden:

Fraktion/Gruppe/Funktion

Mitglied

CDU(3 Sitze)

Edgar Staßar

 

Dr. Günther Graf

 

Christopher Tieding

SPD (2 Sitze)

Brigitte Kötke

 

Andreas Dobslaw

Die Grünen (1 Sitz)

Gudrun Klippe

UWG (1 Sitz)

Uwe Beecken

AfD (1 Sitz)

Paul Hampel

FDP (1 Sitz)

Leonard Hyfing

 

 

8. Sozialausschuss (9 KTA)

Der bisherige Kreistag hatte auf Vorschlag der Kreisarbeitsgemeinschaft zwei beratende Mitglieder der Freien Wohlfahrtspflege berufen.

 

Die Träger der Sozialhilfe sollen bei der Durchführung des SGB XII mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts sowie den Verbänden der freien Wohl­fahrtspflege zusammenarbeiten (§ 5 Abs. 2 SGB XII).

 

Als beratende Mitglieder und deren Stellvertreter hat die Kreisarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege daher folgende Personen vorgeschlagen:

Mitglied

Stellv. Mitglied

Heike Depner (DRK)

 

Heinz Meierhoff (DRK)

 

Tanja Klomfass (Diakonie)

 

Birgitt Sörnsen (AWO)

 

 

Folgende Kreistagsabgeordnete sind von den Fraktionen benannt worden:

Fraktion/Gruppe/Funktion

Mitglied

CDU(3 Sitze)

Henning Stöcks

 

Dr. Günther Graf

 

Ulf Schmidt

SPD (2 Sitze)

Jürgen Hinrichs

 

Jakob Blankenburg

Die Grünen (1 Sitz)

Birgit Ohrenschall-Reinhardt

UWG (1 Sitz)

Uwe Beecken

AfD (1 Sitz)

Maik Hieke

FDP (1 Sitz)

Leonard Hyfing

 

 

9. Ausschuss zur Förderung der Wirtschaft, der Landwirtschaft und des Verkehrs
    (9 KTA)

 

Folgende Kreistagsabgeordnete sind von den Fraktionen benannt worden:

Fraktion/Gruppe/Funktion

Mitglied

CDU(3 Sitze)

Hans-Heinrich Sackmann

 

Udo Hinrichs

 

Hans-heinrich Weichsel

SPD (2 Sitze)

Jürgen Hinrichs

 

Jan Henner Putzier

Die Grünen (1 Sitz)

Gudrun Klippe

UWG (1 Sitz)

Ralf Munstermann

AfD (1 Sitz)

Thomas Kohlmeyer

FDP (1 Sitz)

Rainer Fabel

 

 

10. Haushalts- und Finanzausschuss (7 KTA)

Diesbezüglich liegt ein Antrag von KTA Fabel vor, den Haushalts- und Finanzausschuss auf 9 Mitglieder zu vergrößern.

Folgende Konstellation ergibt sich, wenn es bei einem 7er Auschuss verbleibt:

Fraktion

Mitglied

CDU (3 Sitz)

Michael Widdecke

 

Stefan Hüdepohl

 

Hans-Heinrich Weichsel

SPD (2 Sitze)

Andreas Dobslaw

 

Peter Hallier

Die Grünen (1 Sitz)

Birgit Ohrenschall-Reinhardt

UWG (1 Sitz)

Alfred Meyer

FDP(1 beratenden Sitz)

Rainer Fabel

AfD(1 beratenden Sitz)

Paul Hampel

 

Alternativ stellt sich ein 9er Ausschuss wie folgt dar:

Fraktion/Gruppe/Funktion

Mitglied

CDU(3 Sitze)

Michael Widdecke

 

Stefan Hüdepohl

 

Hans-Heinrich Weichsel

SPD (2 Sitze)

Andreas Dobslaw

 

Peter Hallier

Die Grünen (1 Sitz)

Birgit Ohrenschall-Reinhardt

UWG (1 Sitz)

Alfred Meyer

AfD (1 Sitz)

Paul Hampel

FDP (1 Sitz)

Rainer Fabel

 

 

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Beschlussvorschlag

 

 

 

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Anlagen

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