ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/008-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Hinweis:

Aus Gründen der Übersichtlichkeit und der besseren Lesbarkeit wird in der nachfolgenden Vorlage darauf verzichtet, jeweils die weibliche und männliche Form zu benennen. Sofern die männliche Form gewählt wird, soll damit – sofern dies angebracht ist – automatisch die weibliche Form mit angesprochen sein.

 

Zuteilung der Ausschussvorsitze und Bestimmung der Ausschussvorsitzenden

Nach Bildung und Besetzung der Ausschüsse werden die Ausschussvorsitze den Fraktionen und Gruppen gem. § 71 Abs. 8 NKomVG in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1,2,3 usw. ergeben (Höchstzahlverfahren nach d’Hondt). Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los. Das Los zieht die oder der Vorsitzende des Kreistages. In diese Verteilung nach dem sogenannten Zugreifverfahren sind auch die sonder­gesetzlichen Ausschüsse einzubeziehen. Obwohl Personen, die keine Kreistagsab­geord­neten sind, zum Teil in diesen Ausschüssen Stimmrecht haben, können sie einen Ausschuss­vorsitz nicht übernehmen.

 

Aufgabe der Ausschussvorsitzenden ist grundsätzlich verfahrensmäßiger Art, d.h. sie haben dafür zu sorgen, dass der Ausschuss arbeitsfähig ist, d.h. insbesondere die Sitzungsleitung. Den Ausschussvorsitzenden stehen weder besondere Mitgliedsrechte zu, noch sind sie kraft ihrer Funktion zur Repräsentation des Landkreises berufen. Diese obliegt ausschließlich dem Landrat.

 

Für das Zugreifverfahren stehen folgende Ausschüsse zur Verfügung:

1.

Schulausschuss

2.

Jugendhilfeausschuss

3.

Betriebsausschuss Abfallwirtschaft

4.

Ausschuss für Planung und Straßenbau

5.

Umweltausschuss

6.

Feuerschutzausschuss

7.

Kultur- und Sportausschuss

8.

Sozialausschuss

9.

Wirtschaftsförderungsausschuss

10.

Haushalts- und Finanzausschuss

 

Die Fraktionen und Gruppen benennen die Ausschussvorsitzenden für ihre nach dem Zu­greifverfahren gewählten Ausschüsse.

 

Die Stellvertretung im Ausschussvorsitz kann der Kreistag regeln oder ungeregelt lassen. Dies hatte zur Folge, dass der Ausschuss bei Verhinderung des Vorsitzenden einen Ver­treter aus seiner Mitte wählen muss.

Hinsichtlich des stellvertretenden Vorsitzenden soll nunmehr wie bei den Ausschussvorsitzenden verfahren werden, d.h. die Verteilung der Sitze erfolgt ebenfalls proportional nach dem Höchstzahlverfahren. Es ist hierbei zu beachten, dass lediglich Ausschussmitglieder stellvertretende Vorsitzende sein können.

Folgende Vorschläge wurden bereits mitgeteilt:

 

Rechenergebnis

Fraktion

Ausschuss

Vorsitzende(r)

Stellv. Vorsitzende(r)

1

15

CDU

Schulausschuss

Karsten Jäkel

 

2

11

SPD

Planung-, Hoch- und Straßenbau

Kurt Ziplys

 

3

7,5

CDU

Feuerschutzausschuss

Christian Mocek

 

4

6,0

Grüne

Haushalts- und Finanzausschuss

Birgit Ohrenschall-Reinhardt

 

5

5,5

SPD

Sozialausschuss

Jürgen Hinrichs

 

6

5,0

CDU

Betriebsausschuss

Stefan Hüdepohl

 

7

4,0

UWG

Umweltausschuss

Uwe Beecken

 

8

3,75

CDU

Ausschuss zur Förderung der Wirtschaft, der Landwirtschaft und des Verkehrs

Hans-Heinrich Sackmann

 

9

3,67

SPD

Jugenhilfeausschuss

Brigitte Kötke

 

10

3,0

Los:
CDU, Grüne, AfD

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Aufgrund des Stärkeverhältnisses der Fraktionen werden gemäß § 71 Abs. 8 NKomVG fol­gen­de Kreistagsabgeordnete als Ausschussvorsitzende bzw. stellvertretende Ausschuss­vorsitzende benannt:

 

 

Fraktion

Ausschuss

Vorsitzender

Stellv. Vorsitzender

1

CDU

Schulausschuss

Karsten Jäkel

 

2

SPD

Planung-, Hoch- und Straßenbau

Kurt Ziplys

 

3

CDU

Feuerschutzausschuss

Christian Mocek

 

4

Grüne

Haushalts- und Finanzausschuss

Birgit Ohrenschall-Reinhardt

 

5

SPD

Sozialausschuss

Jürgen Hinrichs

 

6

CDU

Betriebsausschuss

Stefan Hüdepohl

 

7

UWG

Umweltausschuss

Uwe Beecken

 

8

CDU

Ausschuss zur Förderung der Wirtschaft, der Landwirtschaft und des Verkehrs

Hans-Heinrich Sackmann

 

9

SPD

Jugenhilfeausschuss

Brigitte Kötke

 

10

Los:
CDU, Grüne, AfD

 

 

 

 

 

 

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