ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Schreiben vom 17.09.2016 (Anlage1) hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vier Fragen zur Trink- und Grundwasserqualität gestellt, die in der Kreistagssitzung am 18.10.2016 beantwortet wurden (Anlage 2). Ferner wurde beantragt die Kreisverwaltung mit der Erstellung eines Schutzkonzepts zu beauftragen, welches dem Kreistag zur Beratung vorgelegt werden soll. Das Schutzkonzept soll drei Aspekte abdecken, auf die wie folgt im Einzelnen eingegangen wird:

 

Messtechnische Beobachtung der Trinkwassersituation hinsichtlich Nitrat und PSM

Die Trinkwasserverordnung schreibt vor, dass Trinkwasser frei von Krankheitserregern sein muss, und dass bestimmte Schwermetalle, Zyanide, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Nitrate und Pflanzenschutzmittel die vorgeschriebenen Grenzwerte nicht überschreiten dürfen. Die der Trinkwasserverordnung unterliegenden Wasserversorgungsanlagen werden durch das Gesundheitsamt überwacht. Das Trinkwasser der zentralen Wasserversorger wird unter anderem an den Brunnen, am Wasserwerksausgang und beim Endverbraucher kontrolliert.

Die Wasserversorgungsunternehmen sind zudem gem. § 89 des Nds. Wassergesetzes (NWG) zur Eigenüberwachung der Wasserbeschaffenheit verpflichtet. Die Eigenüberwachung betrifft die Grundwasserbeschaffenheit der im Einzugsbereich von Grundwasserentnahmen zu errichtenden Messstellen (Vorfeldmessstellen) und des zur öffentlichen Trinkwasserversorgung gewonnenen Wassers (Rohwassermessstellen).  Einzelheiten der Überwachung  (Ausgestaltung der Messstellen, Untersuchungsumfang, Datenaustausch etc.) sind in dem Runderlass des Nds. Umweltministeriums  „Öffentliche Wasserversorgung, Rohwasseruntersuchungen und Untersuchungen an Vorfeldmessstellen“ geregelt.

In 2015 wurden erstmals in allen Wasserschutzgebieten Untersuchungen auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln durchgeführt und zukünftig wird dies ebenso wie Untersuchungen auf Nitrat jährlich erfolgen. In Kooperation mit dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und dem vom Wasserversorgungszweckverband Uelzen mit den Untersuchungen beauftragten Ingenieurbüro ist beabsichtigt wasserschutzgebietsbezogen zu ermitteln, inwieweit die Messnetze zur Optimierung dieser Untersuchungen erweitert werden.

Eine flächendeckende Überwachung der Grundwasserqualität erfolgt auch außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten durch das Grundwassergütemessnetz des NLWKN. Die Stammdaten und  Untersuchungsergebnisse werden dem Umweltamt – untere Wasserbehörde - auf Anforderung zugeleitet. Ein zusätzliches Beobachtungsnetz ist aus Sicht der Kreisverwaltung nicht erforderlich.

Maßnahmen zur systematischen Überwachung der Düngeverordnung

 

Die Aufgaben der zuständigen Behörde zur Überwachung des Düngerechts sind durch Landesverordnung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen übertragen. In allen fünf Wasserschutzgebieten agieren zudem die „Kooperationen“ mit den Waserversorgern WVU und Stadtwerke Uelzen auf Grundlage eines gemeinsam mit den Bewirtschaftern erarbeiteten und vereinbarten Schutzkonzeptes.

 

In Genehmigungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb von Tierhaltungs- oder Biogasanlagen ist die dauernde Sicherung des ordnungsgemäßen Verbleibs von Wirtschaftsdüngern aus der Nutztierhaltung sowie von Gärresten  gegenüber der Genehmigungsbehörde (Staatliche Gewerbeaufsicht, untere Bauaufsichtsbehörde) und der Landwirtschaftskammer als Düngebehörde nachzuweisen. Die Zusammenarbeit zwischen Genehmigungsbehörden und Landwirtschaftskammer wird detailliert in einem aktuellen Gemeinsamen Erlass des Landwirtschafts-, Umwelt- und Sozialministeriums geregelt. Die Einhaltung des Verwertungskonzepts wird danach von der  Landwirtschaftskammer überwacht.

 

Der NLT hat in einem Positionspapier im September 2016 gegenüber dem Land u. a. auch für den Bereich des Nährstoffmanagements eine Reihe umweltpolitischen Erwartungen geäußert. Dazu gehören u. a. Verbesserungen bei der Erfassung und dem Austausch von Daten sowie eine Intensivierung der von der Landwirtschaftskammer als zuständiger Düngebehörde durchzuführenden Kontrollen (Anlage 3).

 

Vorlage eines Krisenplans für den Fall einer dauerhaften Grenzwertüberschreitung im Trinkwasser der kommunalen Trinkwasserversorgung

 

Nach Auffassung der Kreisverwaltung besteht auf Grund der Ergebnisse der laufenden  Überwachung keine Veranlassung für die Aufstellung eines Krisenplans (siehe Anlage 2 - Beantwortung der Fragen 1. und 3.).

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss zu beschließen,  von der Aufstellung eines zusätzlichen Schutzkonzeptes auf Kreisebene abzusehen.

 

 

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Anlagen

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