ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/048

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die AfD-Fraktion hat unter dem 25.11.2016 folgende aus der Anlage ersichtlichen Anträge gestellt:

 

1.Die Sitzungen (nur der öffentliche Teil) des Kreistages des Landkreises Uelzen werden zukünftig per Livestream im Internet übertragen und zum nachträglichen Download auf der Internetseite des Landkreises vorgehalten

2.Einwohnerinnen und Einwohnern wird die Möglichkeit eröffnet, an der Einwohnerfragestunde auch über das Internet oder das Telefon teilzunehmen

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

1. Aufzeichnung und Übertragung der Kreistagssitzungen

 

Die AfD-Fraktion geht zunächst davon aus, dass für eine Aufzeichnung der Kreistagssitzungen zwecks Übertragung per Livestream im Internet und nachträglicher Vorhaltung zum Download lediglich die Geschäftsordnung entsprechend anzupassen ist. Dies ist seit dem 1.11.2016 nicht mehr zutreffend, da das NKomVG in diesem Bereich ergänzt worden ist.

 

Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 f. NKomVG sind Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern der Vertretung mit dem Ziel der Berichterstattung in öffentlicher Sitzung nur zulässig, soweit die Hauptsatzung dies bestimmt. Abgeordnete der Vertretung können verlangen, dass die Aufnahme ihres Redebeitrags oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibt.

 

Die gesetzliche Regelung ist vor dem Hintergrund des öffentlichen Interesses an der von Wirkungen der Medienöffentlichkeit unbeeinflussten Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretung zu sehen. Hierzu gehört insbesondere eine ungezwungene, freimütige und in aller Offenheit verlaufende Willensbildung aller Mitglieder der Vertretung, welche durch Film- und Tonmitschnitte aufgrund des subjektiven Empfindens einzelner Abgeordneter beeinträchtigt werden kann. Das Widerspruchsrecht jeder oder jedes Abgeordneten der Vertretung, das sich auf den eigenen Redebeitrag bezieht, dient in erster Linie dem Schutz ihrer oder seiner Mitwirkungsrechte in der Vertretung und auch ihrem oder seinem Persönlichkeitsrecht. Verlangt eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter, dass die Aufnahme und Übertragung des eigenen Redebeitrages unterbleibt, hat die oder der Vorsitzende der Vertretung zu gewährleisten, dass diesem Willen Rechnung getragen wird (vgl. Gesetzesbegründung der Nds. Landesregierung zum Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften sowie über Gebietsänderungen im Bereich des Hafens Wilhelmshaven, LT-Drs. 17/5423, S. 38).

 

Das Widerspruchsrecht der Kreistagsabgeordneten brächte es mit sich, dass vor Ort mit zusätzlichem Personal gewährleistet werden müsste, auf Verlangen die Aufnahme zu unterbrechen. Bei einer Live-Übertragung im Internet müsste dann ein Standbild eingespielt werden mit der Information, dass aus rechtlichen Gründen vorübergehend eine Übertragung nicht möglich ist. Bei einer nachträglichen Bereithaltung zum Abruf müssten ggf. Redebeiträge herausgeschnitten werden, was ebenfalls einen zusätzlichen Einsatz von entsprechend qualifiziertem Personal erfordert.

 

Die AfD-Fraktion bittet in ihrem Antrag die Verwaltung um Klärung der technischen Voraussetzungen und um eine Kostenübersicht.  Dies hängt ganz entscheidend davon ab, welche Form und Qualität der Übertragung im Livestream man möchte. So ist es denkbar, eine Bild- und Tonaufnahme ausschließlich vom Rednerpult zu erstellen, vorstellbar wäre aber auch eine aufwändigere Variante mit mehreren Perspektiven (Kameraschwenks zwischen Rednerpult und Kreistagsplenum, Fokussierung einzelner Personen usw.). Sofern man sich für eine aufwändigere Variante entschiede, müsste qualifiziertes Personal vorgehalten werden (ggf. ein professionelles Medienunternehmen), dass eine entsprechende Kameraführung vornimmt. Um ein attraktives Audio- und Videostream-Angebot im Internet zu gewährleisten, müsste von Anfang an auf ein hochwertiges technisches Niveau geachtet werden. Übertragungen mit minderwertiger Qualität würden von internetaffinen Bürgerinnen und Bürgern nicht angenommen. Neben den Kosten für die Hardware fallen ggf. laufende Kosten für das Streaming an. Die Kosten sind sehr stark abhängig von der Ausgestaltung und der gewünschten Qualität der Aufzeichnung und Übertragung. Ob die im Antrag der AfD-Fraktion genannten 700 Euro (Stadt Essen 2013) realistisch sind, kann aufgrund der vorgenannten Unwägbarkeiten nicht bestätigt werden.

 

Nach Einschätzung des IT-Verbundes reichen zwar die Internetgeschwindigkeiten in den „Kernorten“ des Landkreises (Kernstadt Uelzen, Bad Bevensen, Bienenbüttel, Suderburg)  für einen Livestream-Upload aus, in peripheren Lagen ist dies aber derzeit nicht überall gewährleistet.

 

Erfahrungswerte anderer Kommunen, die aussagekräftig belegen, dass die Übertragung von Rats- oder Kreistagssitzungen im Internet zu mehr Beteiligung und Interesse der Bevölkerung an den Sitzungen von kommunalen Gremien führt, sind nicht bekannt. Eine Abfrage bei benachbarten Landkreisen (u. a. Celle, Cuxhaven, Heidekreis, Harburg und Stade) hat ergeben, dass Film- und Tonaufnahmen von den dortigen Kreistagssitzungen nicht erstellt werden.

 

Aufgrund des erhöhten Bedarfs an personellen und sächlichen Ressourcen, der nicht zu gewährleistenden ausreichenden Internetanbindung und des Interesses an der von Wirkungen der Medienöffentlichkeit unbeeinflussten Funktionsfähigkeit des Kreistages wird eine Fertigung von Film- und Tonaufnahmen mit dem Ziel der Berichterstattung nach alledem nicht befürwortet.

 

2. Einwohnerfragestunde über das Internet oder das Telefon

 

Die Vertretung kann bei öffentlichen Sitzungen allein Einwohnerinnen und Einwohnern ermöglichen, Fragen zu Beratungsgegenständen und anderen Angelegenheiten der Kommune zu stellen (§ 62 Abs. 1 NKomVG).

 

Das Fragerecht steht nach dem Wortlaut der vorzitierten Bestimmung allein Einwohnerinnen und Einwohnern zu. Bei einer Teilnahme via Internet (E-Mail) oder Telefon kann nicht überprüft werden, ob es sich bei den Fragenden um Einwohnerinnen oder Einwohner handelt.

 

Hinzu kommt auch hier, dass die Verfügbarkeit von Internet nicht überall gewährleistet werden kann. Telefonanrufe könnten ggf. nur über ein Mobilfunktelefon angenommen werden. Letztlich ist auch hier ein erhöhter Personalaufwand erforderlich, um eingehende Fragen entgegen zu nehmen und zu übermitteln.

 

Eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung wird deshalb nicht befürwortet.

 

 

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Beschlussvorschlag

- entfällt -

 

 

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Anlagen

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