ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/053

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Budgetierungsrichtlinie des Landkreises für die in seiner Trägerschaft stehenden Schulen vom 01.10.2009 sieht vor, dass für besonders umfangreiche Beschaffungen Mittel außerhalb des Budgets zu den Haushaltsberatungen beantragt werden können. Diese Regelung gilt ausdrücklich nicht für die BBS I, weil diese einen höheren Betrag im Rahmen des Budgets erhält.

 

Trotz der bekannten Regelung stellte die BBS I während der Haushaltsberatungen zum Haushalt 2016 einen Antrag auf Sondermittel für IT-Ausstattung (136.700 €). Dieser wurde am 22.02.2016 im Haushalts- und Finanzausschuss beraten und im Ergebnis die Schule aufgefordert, zunächst ihr Medienkonzept, das noch aus 2011 stammte, zu überarbeiten und dieses dann im Schulausschuss vorzustellen. Zur Schulausschusssitzung am 12.05.2016 lag das überarbeitete Konzept noch nicht vor, so dass bisher keine Beratung stattfinden konnte.

 

Die BBS I hat der IT-Ausstattung an dem Standort Wilhelm-Seedorfstraße höchste Priorität eingeräumt, so dass die Planungen unabhängig von einer möglichen Gewährung von zusätzlichen Geldern vorangetrieben werden sollten.

 

Zwischenzeitlich sind die Planungen zur Implementierung der AixConcept-Lösung am Standort Wilhelm-Seedorf-Straße in Gesprächen zwischen Schule, Schulamt und IT-Verbund vorangebracht worden. Das Netzwerk wurde bereits erneuert. Eine überschlägige Kostenschätzung des IT-Verbundes liegt vor. Bei Berücksichtigung aller von der Schule gewünschten IT-Räume ergeben sich danach Gesamtkosten von ca. 140.000 €. Darin enthalten sind einerseits die Kosten für das MNSPro-Konzept der Fa. AixConcept (20.000 €) sowie andererseits die Kosten für die Erneuerung der Hardware (Switche, Server, PCs, NCs). Ein Teil der vorhandenen Hardware kann weitergenutzt werden.

 

Die geplante Implementierung der AixConcept-Lösung steht im Einklang mit dem IT-Konzept des Landkreises. Bei Neuausstattungen ist eine vorkonfigurierte und standardisierte Netzwerklösung vorgesehen, wobei die AixConcept-Lösung eine solche darstellt und auch vom IT-Verbund unterstützt wird. Eine Förderung der Implementierung der Software über die Richtlinien hinaus ist im Hinblick auf die Schaffung eines einheitlichen Standards angebracht.

 

Anderen Schulen (KGS, Oberschulen) sind hierfür zusätzliche Mittel im Rahmen der Richtlinie bereitgestellt worden.

 

Die Kosten für die Erneuerung der Hardware müsste die BBS I – wie alle anderen Schulen auch – aus ihren Budgetmitteln tragen.

 

Aus Sicht der Verwaltung käme allenfalls die Bewilligung eines Sonderbudgets für die Implementierung der Aix-Concept-Lösung in Höhe von 30.000 € (MNS-Pro zuzgl. ggf. erforderlicher Softwareerweiterungen) in Betracht.

 

Hinweis: Aufgrund der Haushaltsrelevanz trifft der Kreistag im Rahmen der Haushaltsberatungen die Letztentscheidung.

 

 

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Beschlussvorschlag

entfällt

 

 

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Anlagen

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