ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/066

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Hintergrund

 

Das „Mittlere Gerdautal“ ist ein Teilgebiet (TG) des Fauna-Flora-Habitat-Gebietes „Ilmenau mit Nebenbächen“. Dieses Gebiet zählt zu den Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung, die auf Veranlassung der Europäischen Gemeinschaft ausgewiesen worden sind. Grund dafür ist der Erhalt der biologischen Vielfalt und damit verbunden die Schaffung eines sogenannten zusammenhängenden europäischen ökologischen Netzes (vgl. Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen – „FFH-Richtlinie“).

Das Bundesland Niedersachsen hat den Lebensraum der Ilmenau und deren Nebenbäche nach den Maßgaben der FFH-Richtlinie ausgewählt und dem zuständigen Bundesministerium vorgelegt, das dieses Gebiet zusammen mit anderen ausgewählten Gebieten der europäischen Kommission benannt hat. Die Kommission hat daraufhin das FFH-Gebiet „Ilmenau mit Nebenbächen“ mit der Nummer DE 2628-331 in einer offiziellen Liste erfasst, die auch alle anderen Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung enthält.

Alle in dieser Liste erfassten Gebiete sind durch die zuständigen Mitgliedstaaten so schnell wie möglich, spätestens aber binnen sechs Jahren, als besonderes Erhaltungsgebiet auszuweisen (vgl. Artikel 4 Abs. 4 FFH-Richtlinie). Konkret bedeutet dies, dass das FFH-Gebiet TG „Mittleres Gerdautal“ entsprechend den für dieses Gebiet maßgebenden Erhaltungszielen zu einem sogenannten geschützten Teil von Natur und Landschaft zu erklären ist (vgl. § 32 Abs. 2 in Verbindung mit § 20 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG).

Die dafür in Betracht stehenden Optionen hat die Verwaltung mit fachlicher Unterstützung des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz – NLWKN beraten und im Ergebnis mit Vorlage 113/2008 das Sicherungskonzept vorgestellt. Daraus ergibt sich, dass das FFH-Gebiet 71 TG „Mittleres Gerdautal“ als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden soll.

 

Schutzbestimmungen

 

Die Schutzgebietsverordnung ist von der unteren Naturschutzbehörde (UNB) in Zusammenarbeit mit einem Arbeitskreis aufgestellt worden, dem Vertreter der Kommunen, des NABU, des BUND, der Land- und Forstwirtschaft, der Grundeigentümer, der Jägerschaft, des Tourismus, der Imkerschaft, der Flächennutzer sowie der Kreisnaturschutzbeauftragte angehören. Dem Umweltausschuss wurden von der UNB die wesentlichen Regelungen des Verordnungsentwurfes, die mit dem Arbeitskreis erarbeitetet wurden, am 22. September 2016 vor dem offiziellen Beteiligungsverfahren vorgestellt.

 

Beteiligungsverfahren

 

Das Beteiligungsverfahren gem. § 14 Abs. 1 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) ist mit dem Beginn der Behördenbeteiligung am 24.10.2016 eingeleitet worden. Die beteiligten Behörden erhielten gemäß
§ 14 Abs. 2 NAGBNatSchG eine Frist von einem Monat zur Abgabe einer Stellungnahme. Parallel dazu hat die vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung durch Auslegung der Unterlagen im Zeitraum vom 24.10.2016 bis 27.11.2016 durch die Samtgemeinde Suderburg, die Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf, die Gemeinden Gerdau und Schwienau sowie die Stadt Uelzen stattgefunden. Dies wurde eine Woche vorher ortsüblich bekanntgegeben. Die Grundstückseigentümer wurden über die Auslegung des Verordnungsentwurfes und zur Abgabe von Anregungen und Bedenken im Beteiligungsverfahren angeschrieben. Zusätzlich wurden sie in einer Informations-veranstaltung am 18.10.2016 über die Verordnungsentwurfsinhalte informiert. Auch im Internet waren die Auslegungsunterlagen im Zeitraum der Beteiligungsfrist einsehbar.

 

Insgesamt sind in dem Beteiligungsverfahren 52 Einwendungen mit Anregungen, Bedenken und Hinweisen vorgebracht worden.

 

 

 

 

 

Beteiligte Personengruppen / Organisation

Eingegangene Schreiben mit Anregungen und Bedenken

Eigentümer (108)

22

Naturschutzverbände (15)

4

Träger öffentlicher Belange (80)

25

Sonstige Einwender

1

Summe der Einwendungen

52

 

Die Einwendungen der betreffenden Behörden, Verbände, Firmen und Grundstückseigentümer wurden ausgewertet, gewürdigt und nach Abwägung aller Belange nach Möglichkeit berücksichtigt (Anlage 1- 5).

Die Änderungen am Verordnungstext, die im Rahmen des Anhörungsverfahrens vorgenommen wurden, sind in Anlage 6 im Änderungsmodus dargestellt. Anlage 7 enthält einer Übersicht der Änderungen an den Karten.

 

Ergebnis

Der aus dem dargestellten Verfahren resultierende Verordnungstext (Anlage 8) und die dazu gehörenden Karten im Maßstab 1:25.000 (Anlage 9) und im Maßstab 1:5.000 (Anlage 10) werden den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.

Beigefügt ist die Begründung zur Verordnung (Anlage 11).

 

Der Verordnungstext und die Übersichtskarte im Maßstab 1:25.000 werden anschließend im Amtsblatt veröffentlicht. Die maßgebenden Karten können dann bei der Samtgemeinde Suderburg, der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf, den Gemeinden Gerdau und Schwienau sowie der Stadt Uelzen und dem Landkreis Uelzen während der Dienststunden eingesehen werden. Eine Veröffentlichung erfolgt ebenso auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-uelzen.de > Landkreis Uelzen, Politik, Verwaltung, Wirtschaft > Verwaltung > Amtsblatt sowie unter Bauen, Umwelt, Tiere und Lebensmittel > Umwelt > Natur und Wald > Schutzgebiete > Landschaftsschutzgebiete.

 

Im Anschluss an die Beschlussfassung werden die Einwender über das Abwägungsergebnis unterrichtet.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag zu empfehlen, die Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes „Mittleres Gerdautal“ entsprechend dem beigefügten Verordnungsentwurf (Anlage 7) und dem Abgrenzungsvorschlag (Anlage 8 und 9) zu beschließen. Die Auswertung der Stellungnahmen aus dem öffentlichen Verfahren (Anlage 1 - 5) wird zur Kenntnis genommen.

 

 

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