ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/067

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Satzung über die Gebühren für den Rettungsdienst im Landkreis Uelzen vom 01.01.1998 wurde in der Sitzung des Kreistages am 28.09.1999 beschlossen. Durch die Satzungsregelung wurde eine rechtssichere Abrechnungsgrundlage für Selbstzahler und Privatpatienten geschaffen, die nicht von der mit den Kostenträgern des Rettungsdienstes zu schließenden Entgeltvereinbarung betroffen sind.

Der Landkreis Uelzen und die Kostenträger des Rettungsdienstes haben sich durch Abschluss einer neuen Entgeltvereinbarung zum 12.01.2017 auf eine Veränderung der Entgeltstruktur im Rettungsdienst verständigt.

Die in der Anlage „Gebührentarif“ der Satzung enthaltenen Gebührensätze sind identisch mit den in der Entgeltvereinbarung enthaltenen Beträgen und werden daher, wie auch bisher, bei einer Veränderung der Entgelte für den Rettungsdienst entsprechend angepasst.

Im Einvernehmen zwischen den Kostenträgern des Rettungsdienstes und dem Landkreis Uelzen sind folgende neue Entgelte errechnet worden:

1.Notfalleinsatz

Alt:  Das Mindestentgelt beträgt für die ersten 12 Kilometer 255,00 €.

Für jeden weiteren Kilometer 2,80 €.

Neu:Das Mindestentgelt beträgt für die ersten 12 Kilometer 281,00 €.

Für jeden weiteren Kilometer 3,80 €.

 

2.Qualifizierter Krankentransporteinsatz

Alt:Das Mindestentgelt beträgt für die ersten 12 Kilometer 111,00 €.

Für jeden weiteren Kilometer 1,80 €.

 

Neu:Das Mindestentgelt beträgt für die ersten 12 Kilometer 92,00 €.

Für jeden weiteren Kilometer 2,50 €.

 

3.Notarzteinsatz

Alt:Für den Einsatz eines Notarzteinsatzfahrzeuges (NEF) wird grds. je

versorgtem Verletzten oder Erkrankten eine Pauschale von 227,00 € berechnet.

Für den Einsatz eines Notarztes wird grds. je versorgtem Verletzten oder Erkrankten

eine zusätzliche Pauschale von 198,00 € berechnet.

 

Neu:Für den Einsatz eines Notarzteinsatzfahrzeuges (NEF) wird grds. je

versorgtem Verletzten oder Erkrankten eine Pauschale von 236,00 € berechnet.

Für den Einsatz eines Notarztes wird grds. je versorgtem Verletzten oder Erkrankten

eine zusätzliche Pauschale von 208,00 € berechnet.

 

Die zu ändernde Anlage „Gebührentarif“ ist als Anlage beigefügt.

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Kreisausschuss beschließt, dem Kreistag zu empfehlen, durch Beschluss die Gebühren gemäss Anlage „Gebührentarif“ zu der Satzung über die Gebühren für den Rettungsdienst im Landkreis Uelzen vom 01.01.1998 entsprechend der Anlage dieser Vorlage rückwirkend zum 01.01.2017 neu festzusetzen.

 

 

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Anlagen

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