ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/072

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Es liegen zwischenzeitlich vier Anträge zum Thema Wolf vor. Dabei handelt es sich um:

  1. Antrag der FDP-Fraktion vom 07.11.2016 (Anlage 1)
  2. Antrag der AfD-Fraktion vom 25.11.2016 (Anlage 2)
  3. Antrag der CDU-Fraktion vom 12.01.2017 (Anlage 3)
  4. Antrag der Grünen-Fraktion vom 17.01.2017 (Anlage4)

In den letzten Jahren stieg die Zahl der im Landkreis Uelzen gesichteten Wölfe kontinuierlich und dynamisch an. Es wird mit einem Zuwachs des Bestandes von jährlich 30 % gerechnet. Es kommt vermehrt zu Übergriffen auf Weidetiere. Ob Schutz- oder Vergrämungsmaßnahmen geeignet sind, Übergriffe auf Weidetiere – wenn schon nicht zu verhindern, so doch – zu verringern, ist unklar. Teilweise zeigen die Wölfe nur geringe Scheu vor den Menschen. Es gibt immer wieder Sichtungen in Ortsnähe. Die Akzeptanz der Menschen in den ländlicheren Teilen des Landkreises nimmt ab.

 

Zur Rechtslage:

Eine Aufnahme in das Jagdrecht ist dem Land möglich. So wurden in der Vergangenheit z.B. Waschbär und Nutria durch § 5 NJagdG in das Jagdrecht aufgenommen. Die DVO-NJagdG regelt in § 1 die Jagdzeiten für nach Landesrecht jagdbare Tierarten. Dazu bedürfte es einer entsprechenden Änderungsverordnung des Nds. Landwirtschaftsministeriums. Der Festsetzung einer Jagdzeit steht gegenwärtig der artenschutzrechtliche Schutzstatus entgegen.

Der Wolf wird in Anhang IV der FFH-Richtlinie geführt. Damit genießt er den höchsten europäischen artenschutzrechtlichen Schutzstatus.

Bei der Wolfsrichtlinie handelt es sich um eine Richtlinie des Nds. Umweltministeriums. Das Ministerium könnte diese ändern.

 

Stellungnahme:

Die aktuelle Situation und absehbare Entwicklung erfordert die Einführung eines Wolfsmanagements, das auch die wiederholte und geregelte Entnahme von Wölfen erlaubt. Damit ist nicht die Entnahme nur einzelner sog. Problemwölfe gemeint. Eine solche flächendeckende, regelhafte und auf Plänen basierende Bewirtschaftung der Wolfsbestände wäre durch Bejagung möglich. Die Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfs auf europäischer Ebene ist für ein solches Management Voraussetzung.

Daneben ist es erforderlich, dass die Wolfsrichtlinie dauerhaft so geändert wird, dass sie eine schnelle und auskömmliche Entschädigung der Weidetierhalter sicherstellt. Nur dann wird Weidetierhaltung in ihrem Bestand gesichert werden können. Die Einführung eines Bestandsmanagements wird dazu führen können, die Entschädigungszahlungen des Landes abzusenken.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag zu empfehlen zu beschließen, die Landesregierung aufzufordern:

  1. die Wolfsrichtlinie dahingehend zu ändern, dass sämtliche Schäden durch Wölfe vorbehaltlos ersetzt werden und die Beweislast zu Gunsten des Geschädigten umgekehrt wird – und diese Regelungen auch auf Hobbyweidetierhalter zu erstrecken,
  2. die Spielräume des europäischen Artenschutzes umfassend zu nutzen und Problemwölfe, die Weidetiere reißen und sich Menschen bedrohlich nähern, konsequent zu entnehmen,
  3. über eine Bundesratsinitiative prüfen zu lassen, ob die niedersächsischen Wölfe Teil einer Wolfspopulation mit günstigem Erhaltungszustand sind,
  4. bei günstigem Erhaltungszustand über eine Bundesratsinitiative den Bund aufzufordern, auf die EU-Kommission zuzugehen mit dem Ziel, den Wolf vom Anhang IV in den Anhang V der FFH-Richtlinie abzustufen, um ein wirksames Bestandsmanagements zu ermöglichen, und
  5. anschließend zeitnah den Wolf in das Niedersächsische Jagdrecht aufzunehmen.

 

 

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Anlagen

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