ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/078

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Auf der Tagesordnung der Verwaltungsratssitzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts Gebäudemanagement Uelzen / Lüchow-Dannenberg (gAöR-GM) am 02.02.2017 steht die Feststellung des Jahresabschlusses 2014. Gemäß § 6 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. Abs. 3 Satz 1 lit. d der Satzung unterliegt dieser Beschluss der Zustimmung der Hauptorgane der jeweiligen Träger.

 

Der Jahresabschluss der gemeinsamen kommunalen Anstalt für das  Haushaltsjahr 2014 wurde nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und der Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO) aufgestellt.

 

In der Ergebnisrechnung wird für das Geschäftsjahr 2014 ein Jahresergebnis von -14.103,49 € ausgewiesen. Der Jahresfehlbetrag wurde ausschließlich in dem Kontenkreis „Mandant Stadt Uelzen“ erwirtschaftet. Die Bilanzsumme beträgt zum 31.12.2014 27.930.485,03 €. Der Jahresabschluss 2014 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte GmbH (Anlage 1) geprüft und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk mit einer aufschiebenden Bedingung erteilt. Die aufschiebende Bedingung bezieht sich dabei darauf, dass die Hauptorgane der Träger dem Beschluss des Verwaltungsrates zustimmen.

 

Dass nach der Satzung der gAöR-GM zuständige Rechnungsprüfungsamt Lüneburg hat keine darüber hinausgehenden Anmerkungen (Anlage 2).

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, der Entscheidung des Verwaltungsrates in der Verwaltungsratssitzung vom 02.02.2017, den Jahresabschluss 2014 der gemeinsamen kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts Gebäudemanagements Uelzen Lüchow-Dannenberg in der vorgelegten Form festzustellen, den im Jahresabschluss 2014 der gAöR GM ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von -14.103,49 € als Ergebnisvortrag ins Folgejahr zu übernehmen und den Vorstand gem. § 129 Abs. 1 NKomVG zu entlasten, zuzustimmen.

 

 

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Anlagen

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