ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/095

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In den Gremien des Landkreises Uelzen herrscht – vorbehaltlich eines formellen Beschlusses – Einigkeit, die landkreiseigenen Schulturnhallen zu sanieren bzw. – soweit wirtschaftlicher - neu zu errichten. Die Anstalt Gebäudemanagement hat den Auftrag, den Sachverhalt für einen Grundlagenbeschluss, der auch die Reihung der anzugehenden Schulturnhallen aufzeigen soll, darzulegen. Dies soll am 4. Mai 2017 Mai im Rahmen einer Sitzung des Schulausschusses (da schulische Aufgabe) vorberaten und im Kreisausschuss anschließend beschlossen werden. Bei dem Bau und der Unterhaltung von Schulturnhallen handelt es sich eine pflichtige Aufgabe des Schulträgers Landkreis im Rahmen seiner Trägerschaft der weiterführenden Schulen. Der Neubau der Turnhalle der KGS in Bad Bevensen ist „vor die Klammer gezogen“ und dem Grunde nach bereits beschlossen. Die Schulturnhallen werden dem Vereinssport (nachrangig nach dem Schulsport) kostenlos zur Verfügung gestellt.  

Für den Landkreis Uelzen einschließlich der Hansestadt Uelzen gibt es keine fundierte Sportentwicklungsplanung. Die Erstellung einer Sportentwicklungsplanung ist ebenso wie die Errichtung und Unterhaltung von Sportstätten für den nichtschulischen Sport für die Kommunen freiwillig. So hat sich der KSB auf den Weg gemacht, einen Sportentwicklungsplan zu erstellen: 2016 führte er eine Befragung der Vereine u.a. zu Sportangeboten, Entwicklungsmöglichkeiten, Mitgliederveränderungen/-strukturen und Sportstätten durch. Anschließend wurde eine Arbeitsgruppe initiiert, die sich mit dem Thema Sportentwicklungsplanung befasst. Der Landkreis sowie die Hansestadt Uelzen wurden hierzu eingeladen. Nach einem ersten Gespräch ist noch offen, in welcher Form und auch in welcher Breite und Tiefe eine solche Planung durchgeführt werden kann. Der LSB empfiehlt, insoweit externen Sachverstand hinzuzuziehen. Der Landesverband selbst könne nur beratend begleiten.

 

Am 07.02.2017 stellten die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, die UWG-Fraktion sowie die FDP-Fraktion einen Antrag auf Errichtung einer zentralen Leichtathletikanlage am Lessing-Gymnasium (s. Anlage). Danach soll bis spätestens 2020 eine wettkampftaugliche Leichtathletikanlage auf dem Sportgelände des Lessing-Gymnasiums errichtet werden. Nach Vorbereitung durch eine Arbeitsgruppe sollen Mittel für die endgültige Planung und Errichtung ab 2018 im Rahmen des Sanierungskonzeptes für Turnhallen eingestellt werden. Hintergrund dieses Antrages sei neben der möglichen schulischen Nutzung durch LeG, HEG und Oberschule das Erfordernis einer zentralen wettkampftauglichen Anlage in Uelzen. Daneben könne der KSB die Anlage für Fortbildungen nutzen und die Sportlandschaft würde nachhaltig verbessert. Im Antrag wird auf die früheren Planungen und das Modell von Herrn Teichmann verwiesen. Im Auftrag der Stadt Uelzen wurden 2008/2009 Planungen zu einer Wettkampfanlage durchgeführt. Ergebnis waren zunächst 5 mögliche Standorte mit einer groben Kostenkalkulation von 437.500 - 817.500 €. Diese Planungen waren auf das Stadtgebiet beschränkt.

 

Zu diesem Antrag sei Folgendes angemerkt:

  • Die in der Mitgliederbefragung erhobenen Daten des KSB zeigen auf, dass der Leichtathletikverband in puncto Mitgliederstärke an Platz 4 steht. Festzustellen ist, dass die Zahl der Sportler, die Turnhallen nutzen, wesentlich höher ist. Eine Entscheidung für die Errichtung einer solchen Wettkampfanlage sollte von einer Bedarfsermittlung abhängig gemacht werden. Seitens des KSB würde ggf. auch eine Mehrzweckanlage Sinn machen, die auch andere Sportarten mit berücksichtigt. Die Befragung der Vereine hat ergeben, dass in vielen Bereichen Unterstützungsbedarf besteht.

 

  • Errichtung und Unterhaltung einer wettkampftauglichen Leichtathletikanlage sind für den Schulunterricht nicht zwingend erforderlich. Es handelt sich um freiwillige „Leistungen“.

 

  • Sollte eine wettkampftaugliche Leichtathletikanlage errichtet werden, müssten die Investition als solche ebenso wie die Folgeaufwendungen im Finanz- bzw. Ergebnishaushalt dargestellt werden – entweder durch Bereitstellen weiterer Haushaltsmittel oder durch das „Schieben“ von Maßnahmen im Rahmen der Turnhallensanierung.

 

  • Man könnte vor Errichtung einer wettkampftauglichen Leichtathletikanlage die Erstellung eines Sportentwicklungsplans durch den KSB abwarten.

 

  • Ist dies nicht gewollt, könnte das Vorgehen wie folgt aussehen:
    • Einrichten einer (weiteren) Arbeitsgruppe unter Federführung des Landkreises nur bzgl. der Leichtathletikanlage.
    • Dort ist der Kreissportbund zu beteiligen. Der LSB könnte zu einzelnen Problemstellungen hinzugezogen werden.  Die Stadt Uelzen sollte insbesondere hinzugezogen werden, wenn von ihr ein finanzieller Beitrag erbracht werden sollte. 
    • Diese Arbeitsgruppe sollte: (1) den Bedarf einer Leichtathletikanlage ermitteln, (2) die Standortfrage - im Stadtgebiet Uelzens - bezüglich baulicher Möglichkeiten und Erreichbarkeit klären und (3) im Zusammenhang mit der Finanzierung ggf. die Priorisierung des Sporthallenkonzepts neu betrachten und damit eine Entscheidung in den Kreisgremien vorbereiten.

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass auf dem Gelände der jetzigen Sportanlage des Lessing-Gymnasiums der Bau einer Beachvolleyballanlage aus Spendengeldern des Elternringes geplant ist. Geplanter Baubeginn war der 01.03.2017. In seiner Sitzung vom 27.02.2017 hat der Kreisausschuss die Zustimmung zum Bau für zunächst 6 Monate zurückgezogen, um zu prüfen, inwieweit auf dem Grundstück eine Beachvolleyballanlage errichtet werden kann, ohne mit einer späteren Errichtung einer wettkampftauglichen Leichtathletikanlage zu kollidieren.

 

 

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Beschlussvorschlag

entfällt

 

 

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Anlagen

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