ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/109

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Beratungsgegenstand:

Neuwahl der Mitglieder des nicht zur Ritterschaft gehörenden ländlichen Grundbesitzes (dritte Kurie) der Landschaft des vormaligen Fürstentums Lüneburg

 

Sachverhalt:

Das Kollegium der Landschaft des vormaligen Fürstentums Lüneburg in Celle hat die Landwirtschaftskammer Niedersachsen darum gebeten, nach den Statuten eine entsprechende Zahl von Kandidaten des ländlichen Grundbesitzes den betroffenen Landkreisen gegenüber namhaft zu machen, die für eine Wahl als Mitglieder bzw. Ersatzleute der dritten Kurie in Betracht kommen könnten.

 

Die Landschaft des vormaligen Fürstentums Lüneburg in Celle, die auch als "historische Landschaft" bezeichnet wird, ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die unter der Aufsicht des Niedersächsischen Ministers des Inneren steht.

 

Nach ihren Statuten setzt sich die Landschaft aus drei Kurien zusammen. Die erste Kurie besteht aus der Ritterschaft des vormaligen Fürstentums Lüneburg. Zur zweiten Kurie gehören die in den Statuten der Landschaft aufgezählten Städte Lüneburg, Uelzen, Celle, Dannenberg, Lüchow, Gifhorn, Winsen/Luhe, Burgdorf, Soltau, Walsrode und Hitzacker. Die dritte Kurie, deren Mitglieder die Landwirtschaftskammer in Vorschlag zu bringen hat, besteht aus Vertretern des ländlichen Grundbesitzes, soweit sie nicht bereits in der ersten Kurie vertreten sind.

 

Die Landschaft hat folgende Aufgaben:

 

Kultur- und Heimatpflege

(vor allem Zuschüsse für Archive und Museen),

 

Wissenschaftsförderung,

 

Gewährung von Universitätsstipendien für Landeskinder,

 

Wahl der Vertretungskörperschaften für die Landschaftliche Brandkasse Hannover

und die Provinzial-Lebensversicherung Hannover.

 

Die Landschaft nimmt ihre Aufgaben durch die beiden Organe Landtag und Landschaftliches Kollegium wahr.

 

Zum Landtag gehören je 14 Abgeordnete der Ritterschaft, der Städte und des nicht zur Ritterschaft gehörenden ländlichen Grundbesitzes. Der Landtag, der alle zwei Jahre stattfindet, befindet über alle Angelegenheiten der Landschaft.

 

In das Landschaftliche Kollegium, den Vorstand der Landschaft, werden neben Vertretern der Ritterschaft je vier Vertreter der Städte und des nicht zur Ritterschaft gehörenden ländlichen Grundbesitzes entsandt.

 

Das Landschaftliche Kollegium hat nach den Statuten die Aufgabe, Beschlüsse der Landtage vorzubereiten, auszuführen und zwischen den Landtagen die Landschaft zu vertreten.

 

Für die in Rede stehenden Wahlen, die für einen Zeitraum von 6 Jahren vorgenommen werden, hat der Landkreis Uelzen zwei Vertreter des nicht zur Ritterschaft gehörenden ländlichen Grundbesitzes zu entsenden. Die Mitglieder und ihre Ersatzleute werden von der Landwirtschaftskammer vorgeschlagen. Die Landkreise bestimmen die Mitglieder und die Ersatzleute aus der Zahl der Vorgeschlagenen nach ihrem Verfassungsrecht. Die Vorzuschlagenden dürfen - wie die anderen Mitglieder des Landtages - nach den Statuten der Landschaft nicht "unter persönlicher Curatel stehen oder in einem unter ihrer Verwaltung ausgebrochenen Concurse befangen sein, auch nicht wegen eines entehrenden Verbrechens bestraft oder in Untersuchung befangen sein".

 

Sonstige Voraussetzungen nennen die Statuten nicht; insbesondere ist die Mitgliedschaft in der dritten Kurie der Landschaft nicht mehr von einer bestimmten Größe oder Nutzungsart des Grundbesitzes abhängig.

 

Von der theoretischen Befugnis, Beiträge und Leistungen vom Landschaftsbezirk zu erheben, macht die Landschaft seit langem keinen Gebrauch mehr. Abschließend wird bemerkt, dass die Vertreter der dritten Kurie auch persönlich keinerlei finanzielle Verpflichtungen oder Haftung für die Landschaft eingehen, dass die Tätigkeit im Landtag und Landschaftlichem Kollegium ehrenamtlich ist und nur eine Erstattung des Aufwandes in Form von Sitzungsgeld und Abgeltung der Reisekosten stattfindet.

 

Aus dem Landkreis Uelzen gehörten bisher

 

Herr Rainer Fabel

Nestau Nr. 4, 29562 Suhlendorf

 

und

 

Herr Jürgen Behn

Ringstraße 3, 29556 Suderburg

 

- als Mitglieder -

 

sowie

 

Herr Thorsten Riggert

Flachskamp 6, 29525 Uelzen

 

und

 

Herr Karl Harleß

Mühlenstraße 13, 29593 Schwienau

 

- als Ersatzmänner -

 

der dritten Kurie der Landschaft des vormaligen Fürstentums Lüneburg an.

Die Amtszeit der im Jahre 2011 gewählten Mitglieder der dritten Kurie der Landschaft des vormaligen Fürstentums Lüneburg wird Ende dieses Jahres auslaufen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Vorschlag der Verwaltung:

 

Für die Neuwahl zur dritten Kurie der Landschaft des vormaligen Fürstentums Lüneburg beschließt der Kreisausschuss, dem Kreistag zu empfehlen, dem Vorschlag der Landwirtschaftskammer Hannover zu folgen und aus dem Landkreis Uelzen die nachfolgenden Herren, und zwar die an erster und zweiter Stelle Genannten als Mitglieder und die an dritter und vierter Stelle Genannten als Ersatzmänner, zu wählen:

 

  1. Herrn Rainer Fabel

Nestau Nr. 4, 29562 Suhlendorf

 

  1. Herrn Jürgen Behn

Räber, Ringstr. 3, 29556 Suderburg

 

  1. Herrn Torsten Riggert

Klein Süstedt, Flachskamp 6, 29525 Uelzen

 

  1. Herrn Karl Harleß

Linden, Mühlenstr. 13, 29593 Schwienau

 

 

 

 

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