ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/2017/131

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das Gebiet „Obere Gerdau mit Ellerndorfer Moor“ ist ein Teilgebiet (TG) des Fauna-Flora-Habitat-Gebietes 071 „Ilmenau mit Nebenbächen“. Dieses Gebiet zählt zu den sogenannten Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung, die auf Veranlassung der Europäischen Gemeinschaft ausgewiesen worden sind. Grund dafür ist der Erhalt der biologischen Vielfalt und damit verbunden die Schaffung eines zusammenhängenden europäischen ökologischen Netzes (vgl. Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen – „FFH-Richtlinie“).
Das FFH-Gebiet „Ilmenau mit Nebenbächen“ ist Ende 2005 offiziell in die Liste der besonders geschützten Gebiete aufgenommen worden.

Damit besteht die Verpflichtung, dass Gebiet unverzüglich, spätestens aber binnen sechs Jahren entsprechend den jeweiligen Erhaltungszielen als geschützten Teil von Natur und Landschaft auszuweisen (§ 32 Abs. 2 in Verbindung mit § 20 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG).

Um die durch die Gebietsmeldung vorgegebenen Erhaltungsziele erreichen bzw. Erhaltungszustände bewahren zu können, ist eine Ausweisung des Gebietes als Naturschutzgebiet erforderlich. Zudem befinden sich auf großen Flächenanteilen Lebensraumtypen und Arten des Anhang II der FFH-Richtlinie, die eine hohe Schutzbedürftigkeit aufweisen und für die ein Verschlechterungsverbot gilt.

In dem gemeinsam mit dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz – NLWKN erarbeiteten Sicherungskonzept (Vorlage 113/2008) wurde das Ziel der Sicherung als Naturschutzgebiet bereits entsprechend dargestellt.

Über die Erfordernisse zur Unterschutzstellung als Naturschutzgebiet hat die untere Naturschutzbehörde in einer öffentlichen Informationsveranstaltung am 05.02.2015 informiert und einen Arbeitskreis gegründet, der am 26.02.2015 erstmals getagt hat. Aufgrund von Verzögerungen bei der Bereitstellung von Vollzugserlassen durch das Umweltministerium und eines Personalwechsels bei der Natura 2000-Sachbearbeiterstelle musste die Bearbeitung in 2015 unterbrochen werden. Am 18.11.2015 wurde der Umweltausschuss über den damaligen Sachstand informiert. Im Oktober 2016 wurde das Vor-Verfahren wieder aufgenommen und mit den Interessensvertretern aus dem Arbeitskreis Gespräche über die erforderlichen Regelungen und deren Auswirkungen auf die Betroffenen zur Berücksichtigung derer Belange geführt. Zusätzlich fanden zwei weitere Informationsveranstaltungen für die Eigentümer und Waldbesitzer (betr. Informationstermine am 08.02.21017 und 21.02.2017) sowie einzelne Ortstermine mit Eigentümern statt.

 

Folgende Besprechungen mit den Interessensvertretern fanden statt: am 02.02.2017 mit dem Bauernverband Nordostniedersachsen und der Landwirtschaftskammer, am 07.12.2016, 13.12.2016 und 13.03.2017 mit den Gemeinden Eimke und Schwienau, am 14.02.2017 mit dem Wasser- und Bodenverband, am 25.01.2017 mit der Landesforst, am 09.02.2017 mit dem Forstamt Uelzen sowie am 19.01.2017 mit dem Angelsportverein Gerdautal sowie mit einzelnen Anliegern, Eigentümern und Pächtern.

 

Alle zur Erreichung des Erhaltungsziels erforderlichen Regelungen sind nach einer Abwägung der in den o.g. Gesprächen und Veranstaltungen vorgebrachten Nutzungsansprüchen und Handlungseinschränkungen in einem NSG-Verordnungsentwurf zusammengefasst worden, der sich an der Musterverordnung des NLWKN orientiert.

Am 02.05.2017 fand eine Tagung des Arbeitskreises mit allen Vertretern der Interessensgruppen statt, in der die Regelungen und der bisherige Abwägungsprozess erläutert wurden.

Der daraus resultierende Verordnungsentwurf ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Aufgrund der Änderung der Methodik bei der Kartieranleitung einzelner FFH-Lebensraumtypen von 2002 bis heute wurde eine Nachkartierung in Auftrag gegeben, die im Zeitraum von April bis Mai 2017 durchgeführt wird. Sollten die Ergebnisse noch rechtzeitig vor dem Sitzungstermin eingehen und zu einem Änderungsbedarf führen, werden der Verordnungsentwurf (Anlage 1) sowie die einzelnen Karten (Anlage X-X) in aktualisierte Form zur Verfügung gestellt.

 

Es ist beabsichtigt im Juni 2017 eine öffentliche Veranstaltung durchzuführen, um den aktuellen Verordnungsentwurf vorzustellen und über die bevorstehende offizielle Beteiligung der Öffentlichkeit im Sicherungsverfahren zu informieren.

 

Um die Sicherung des FFH-Teilgebietes „Obere Gerdau mit Ellerndorfer Moor“ bis zum November 2017 entsprechend der landkreisbezogenen Zielsetzung zu gewährleisten, soll die öffentliche Auslegung des Verordnungsentwurfes mit der vorangehenden öffentlichen Bekanntmachung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Juni beginnen und bis Ende Juli 2017 durchgeführt werden. Die Verwaltung wird anschließend die eingereichten Einwendungen und Stellungnahmen auswerten und beabsichtigt die Auswertungsergebnisse dem Kreistag zum Jahresende 2017 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

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