ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/144

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Kreistagsabgeordnete Henning Stöcks hat gegenüber dem Landrat schriftlich erklärt, dass er auf sein Kreistagsmandat verzichtet.

Gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG endet die Mitgliedschaft im Kreistag für Kreistags-abgeordnete durch Verzicht, der dem Landrat schriftlich zu erklären ist und widerrufen werden kann. Gem. § 52 Abs. 2 NKomVG stellt der Kreistag zu Beginn der nächsten Sitzung fest, ob eine der Voraussetzungen für die Beendigung der Mitgliedschaft im Kreistag vorliegt.

 

Der Unterzeichner hat als Kreiswahlleiter gem. § 44 Abs. 6 des Nds. Kommunalwahl­gesetzes (NKWK) festgestellt, dass der Sitz gem. § 44 Abs. 1 i.V. mit § 38 Abs. 2 NKWG auf Herrn Jörg Martens übergeht.

Durch den Versicht von KTA Henning Stöcks auf sein Mandat rückt Herr Jörg Martens als Ersatzperson nach und erwirbt damit einen Sitz im Kreistag. Nach § 51 NkomVG beginnt die Mitgliedschaft im Falle des Nachrückens als Ersatzperson frühestens mit der Feststellung des Verlustes durch den Kreistag nach § 52 Abs. 2 NKomVG.

 

Durch den Verzicht auf das Mandat sind durch die CDU-Fraktion folgende Gremien nachzu-besetzen:

Sozialausschuss(stellv. Ausschussvorsitzender)

Umweltausschuss

Widerspruchsbeirat(stellv. Ausschussvorsitzender)

Jobcenter Landkreis Uelzen – Trägerversammlung

Wasserversorgungszweckverband – Verbandsversammlung

Wasserversorgungszweckverband – Verbandsausschuss

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Kreistag stellt fest, dass die Mitgliedschaft des Kreistagsabgeordneten Henning Stöcks gem. § 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG zum Zeitpunkt des Beschlusses endet. Der Kreistag nimmt zur Kenntnis, dass Herr Jörg Martens durch Nachrücken als Ersatzperson die Mitgliedschaft im Kreistag gem. § 51 KkomVG zum Zeitpunkt des Beschlusses erwirbt.

 

 

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