ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage-AWB - VO/2017/159

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Betriebsleitung hat gemäß § 3 Abs. 3 der Betriebssatzung für den Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Uelzen den Betriebsausschuss und Hauptverwaltungsbeamten mindestens halbjährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplans schriftlich zu unterrichten.

 

 

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Anlagen

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