ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/161

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

A. Einleitung

 

Die Samtgemeinde Suderburg hat bei der Unteren Naturschutzbehörde einen Antrag auf die Entlassung einer Teilfläche aus dem bestehenden Landschaftsschutzgebiet „Oberes Gerdautal“ gestellt. Begründet wird der Antrag dadurch, dass ein ansässiges Unternehmen, die Firma Wilfried Müller KG eine betriebliche Erweiterung plant. Um diese Erweiterung ermöglichen zu können, muss der Flächennutzungsplan geändert werden. Damit diese Änderung jedoch rechtssicher erfolgen kann, muss die betroffene Fläche zuvor aus dem Landschaftsschutzgebiet entlassen werden.

 

B. Beteiligungsverfahren

 

Das Beteiligungsverfahren gem. § 14 Abs. 1 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) ist mit dem Beginn der Behördenbeteiligung am 20.04.2017 eingeleitet worden. Die beteiligten Behörden erhielten zur Abgabe einer Stellungnahme eine Frist bis zum 16.06.2017 und damit gemäß § 14 Abs. 2 NAGBNatSchG eine Frist von mindestens einem Monat. Parallel dazu hat die vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung durch Auslegung der Unterlagen im Zeitraum vom 15.05.2017 bis 16.06.2017 durch die Samtgemeinde Suderburg, die Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf, die Gemeinden Eimke, Gerdau und Schwienau stattgefunden. Dies wurde eine Woche vorher ortsüblich bekanntgegeben. Der Grundstückseigentümer wurde über die Auslegung des Verordnungsentwurfes und zur Abgabe von Anregungen und Bedenken im Beteiligungsverfahren angeschrieben. Auch im Internet waren die Auslegungsunterlagen im Zeitraum der Beteiligungsfrist einsehbar.

 

Insgesamt sind in dem Beteiligungsverfahren drei Einwendungen mit Anregungen, Bedenken und Hinweisen vorgebracht worden.

 

Beteiligte Personengruppen / Organisation

Eingegangene Schreiben mit Anregungen und Bedenken

Eigentümer (1)

0

Naturschutzverbände (16)

1

Träger öffentlicher Belange (83)

2

Sonstige Einwender

0

Summe der Einwendungen

3

 

Die Einwendungen der beteiligten Behörden, Verbände, Firmen und Grundstückseigentümer wurden ausgewertet, gewürdigt und nach Abwägung aller Belange nach Möglichkeit berücksichtigt (Anlage 1).

 

C. Ergebnis

 

Der aus dem dargestellten Verfahren resultierende Verordnungstext (Anlage 2) und die dazu gehörenden Karten im Maßstab 1:15.000 (Anlage 3) und im Maßstab 1:30.000 (Anlage 4) werden den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Beigefügt ist die Begründung zur Verordnung (Anlage 5).

 

Der Verordnungstext und die Übersichtskarte im Maßstab 1:30.000 werden anschließend im Amtsblatt veröffentlicht. Die maßgebenden Karten können dann bei der Samtgemeinde Suderburg, der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf, den Gemeinden Eimke, Gerdau und Schwienau sowie der Stadt Uelzen und dem Landkreis Uelzen während der Dienststunden eingesehen werden. Eine Veröffentlichung erfolgt ebenso auf der Internetseite des Landkreises Uelzen unter www.landkreis-uelzen.de > Landkreis Uelzen, Politik, Verwaltung, Wirtschaft > Verwaltung > Amtsblatt sowie unter Bauen, Umwelt, Tiere und Lebensmittel > Umwelt > Natur und Wald > Schutzgebiete > Landschaftsschutzgebiete.

 

Im Anschluss an die Veröffentlichung werden die Einwender über das Abwägungsergebnis unterrichtet.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag zu empfehlen, die Änderung des Landschaftsschutzgebietes „Oberes Gerdautal“ entsprechend dem beigefügten Verordnungsentwurf (Anlage 2) und den dazu gehörenden Karten im Maßstab 1:15.000 (Anlage 3) und im Maßstab 1:30.000 (Anlage 4) nebst beigefügter Begründung zur Verordnung (Anlage 5) zu beschließen. Die Auswertung der Stellungnahmen aus dem öffentlichen Verfahren (Anlage 1) wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

 

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