ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/162

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Landrat Dr. Blume ist gem. § 4 Abs. 1 lit. a Satz 1 der Verbandsordnung für den Sparkassenzweckverband Uelzen/Lüchow-Dannenberg in seiner Eigenschaft als Hauptverwaltungsbeamter des Landkreises Uelzen Mitglied der Verbandsversammlung des  Sparkassenzweckverbandes. Gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 der Verbandsordnung bestimmen die Verbandsmitglieder die Stellvertretung ihres Hauptverwaltungsbeamten in der Verbandsversammlung. Dies ist in der ersten Sitzung des Kreistages in der der laufenden Kommunalwahlperiode am 01.11.2016 nicht erfolgt und bedarf daher der Nachholung.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, als Vertreter von Herrn Landrat Dr. Blume in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Uelzen/Lüchow-Dannenberg Herrn Ersten Kreisrat Uwe Liestmann zu wählen.

 

 

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