ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/165

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 mit dem dazugehörigen Haushaltsplan wurde am 14.02.2017 vom Kreistag beschlossen und mit Schreiben vom 03.05.2017 durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI) genehmigt. Nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) haben die Kommunen unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen oder Gesamtauszahlungen erheblichen Umfang entstehen oder geleistet werden müssen. Darüber hinaus dürfen entsprechend § 119 Abs. 1 NKomVG Verpflichtungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen in künftigen Jahren nur eingegangen werden, wenn der Haushaltsplan hierzu ermächtigt. Die in der Haushaltssatzung festgeschriebene Höhe der so genannten Verpflichtungsermächtigungen kann nur mit einer Nachtragssatzung geändert werden. Die Aufstellung dieses Nachtragshaushaltsplanes wird erforderlich, um das sich abzeichnende Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens in Sachen Glasfasernetz Uelzen umsetzen zu können.

 

Ferner werden in diesem Nachtrag auch wesentliche Änderungen aufgenommen, die sich im Laufe des Haushaltsjahres ergeben haben bzw. bereits jetzt absehbar sind.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 des Landkreises Uelzen sowie den 1. Nachtragshaushaltsplan 2017 zu beschließen.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...