ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/170

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg beabsichtigt das VSG 26 „Drawehn“ als Natura 2000-Gebiet nunmehr unter nationalen hoheitlichen Schutz zu stellen. Es ist daher beabsichtigt, dass Gebiet als Landschaftsschutzgebiet zu sichern. Dazu soll die bereits bestehende LSG-Verordnung aus dem Jahr 1974 überarbeitet werden. Begonnen werden soll mit dem Sicherungsverfahren voraussichtlich im Frühjahr 2018.

Ein ca. 3 ha großer Teilgebiet des VSG 26, südlich der Ortslage Prepow und nördlich Zarenthien (siehe Anlage 1), liegt im Landkreis Uelzen. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat bereits signalisiert, dass die Sicherung dieses Teilgebietes durch den Landkreis Lüchow-Dannenberg erfolgen kann.


Zur Übertragung der Zuständigkeit ist jedoch gemäß dem Erlass des Umweltministeriums (MU) vom 11.12.2014 " Hinweise zum Übertragungsverfahren und zur Durchführung des Verordnungsverfahrens in Fällen des §32 Abs. 2 NAGBNatSchG " ein Einzelerlass des MU erforderlich, der vom Landkreis Lüchow-Dannenberg dort zu beantragen wäre. Diesem Antrag ist eine Stellungnahme der abgebenden Körperschaft beizufügen. Diese soll das Einvernehmen des Landkreises Uelzen mit dem Antrag auf Übertragung beinhalten. Diese Einvernehmensherstellung ist gem. Pkt. 4 des o.a. Erlasses durch die Vertretung zu beschließen. Die im Rahmen des danach durchzuführenden Verordnungsverfahrens durchzuführenden Abstimmungen würden dann lt. Erlass auf der Ebene der beiden Naturschutzbehörden erfolgen.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag zu empfehlen, dass der Übertragung der Zuständigkeit auf den Landkreis Lüchow-Dannenberg  für die Sicherung des im Landkreis Uelzen gelegenen Teilgebietes des VSG 26 die Zustimmung erteilt wird und die Zuständigkeit durch das Umweltministerium auf den Landkreis Lüchow-Dannenberg für dieses Sicherungsverfahren übertragen wird.

 

 

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Anlagen

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