ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage-AWB - VO/2017/145-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Schreiben vom 01.06.2017 hat die SPD-Fraktion einen Antrag auf Prüfung der Rentabilität der Einführung einer Gelben Tonne sowie der Einführung einer Wertstofftonne als Ersatz für die Gelben Säcke gestellt. Der Antrag wurde vom Kreistag in den Betriebsausschuss verwiesen.

Zu dem Antrag wird wie folgt Stellung genommen:

Sammlung der Leichtverpackungen in einer Gelben Tonne

Vertragliche Grundlage für die Sammlung der Leichtverpackungen (Metalle, Kunststoffe und Verbunde) im Landkreis Uelzen ist eine zwischen dem Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Uelzen und dem Dualem System Deutschland abgeschlossene Abstimmungsvereinbarung. In einer Systembeschreibung zu dieser Abstimmungsvereinbarung haben die Vertragspartner die Art des Sammelsystems, der Sammelbehälter und den Sammelrhythmus definiert. Aktuell ist vereinbart, dass die Sammlung mit einem Gelben Wertstoffsack mit 90 l Fassungsvermögen im 14-täglichen Sammelrhythmus am selben Tag wie die Abfuhr der Bioabfalltonne zu erfolgen hat. Die aktuelle Abstimmungsvereinbarung hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2018. Die Abstimmungsvereinbarung und Systembeschreibung wiederum ist Grundlage für den derzeitigen Leistungsvertrag über die Sammlung der Gelben Säcke zwischen dem Dualen System Deutschland (DSD) und dem beauftragten Unternehmen Fa. Melosch, Uelzen. Der Vertrag hat eine Laufzeit vom 01.01.2016 bis 31.12.2018.

Eine Änderung der Art und Größe der Sammelbehälter (Gelbe Tonne statt Gelber Sack),  der Häufigkeit und des Zeitraums der Sack- bzw. Tonnenabfuhr und der Art des Sammelsystems kann vor dem Hintergrund der aktuellen vertraglichen Bindungen für den Zeitraum ab dem 01.01.2019 vereinbart werden. Bis zu diesem Zeitpunkt ist zwischen dem Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Uelzen und dem Dualem System Deutschland (DSD) bzw. dem Verhandlungsführer der Systembetreiber eine neue Abstimmungsvereinbarung nebst Systembeschreibung abzustimmen und zu vereinbaren. Diese Abstimmungsvereinbarung ist dann Grundlage für die Neuausschreibung der Sammlung von Leichtverpackungen für die Vertragsperiode 2019 bis 2021 im Landkreis Uelzen durch die Dualen Systeme.

Die Regelungen für die Abstimmungen zwischen öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) und den dualen Systemen finden sich in dem vom Bundestag am 5. Juli 2017 beschlossenen Verpackungsgesetz wieder. Das neue Verpackungsgesetz tritt zum 01.01.2019 in Kraft. Das neue Verpackungsgesetz räumt den örE gegenüber den bisherigen Regelungen in der Verpackungsordnung mehr Möglichkeiten bei der Gestaltung und Durchführung der Sammlung von Leichtverpackungen ein. Dies gilt auch für die Umstellung der Sammlung vom Gelben Sack auf die Gelbe Tonne. Inwieweit sich in den Verhandlungen mit den Systembetreibern diese konkret durchsetzen lassen, kann zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht abschließend gesagt werden. Grundsätzlich steht bei den Systembetreibern bei der Festlegung der Sammelsysteme, -behälter und des –rhyhtmus das Ziel der Kostenersparnis im Vordergrund. Bislang liegen noch keine Erfahrungen anderer örE vor. So ist z.B. zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht bekannt, mit welchem von den zehn Systembetreibern die Verhandlungen über die Abstimmungsvereinbarung zu führen sind. Die kommunalen Verbände bereiten für den Herbst 2017 entsprechende Informationen über die Einwirkungsmöglichkeiten der örE vor.

Sobald alle Informationen vorliegen wird der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Uelzen die Verhandlungen aufnehmen. Im Vorfeld der Aufnahme der Verhandlungen ist dann festzulegen, wie die Verpackungsentsorgung im Landkreis Uelzen erfolgen soll. In diesem Zusammenhang sind die Vor- und Nachteile der Sammelbehälter - Gelber Sack oder Gelbe Tonne - abzuwägen. Der Einsatz der Gelben Säcke stellt insbesondere im Hinblick auf die Sauberkeit des Stadtbildes und Wohnumfeldes (Verwehungen, fehlende Reißfestigkeit, aufgerissene Gelbe Säcke) ein Ärgernis da. Bei den Gelben Tonnen, die unzweifelhaft zu mehr Sauberkeit im öffentlichen Raum führen, ist zu berücksichtigen, ob alle Haushalte, insbesondere im verdichteten städtischen Raum, Platz für die Aufstellung eines weiteren Behälters haben. Außerdem ist abzuwägen, ob mit dem 240l Standardvolumen der Gelben Tonne alle im Haushalt anfallenden Verpackungsabfälle aufgenommen werden können und zu prüfen, wie es sich verhält, wenn die Systembetreiber bei der Gelben Tonne nur einen 4-wöchentlichen Abfuhrrhythmus (statt wie bisher 14-tägig) akzeptieren.

Finanzielle Konsequenzen für den Landkreis Uelzen sind bei der Umstellung vom Gelben Sack auf Gelbe Tonne nicht zu erwarten. Sofern eine Gelbe Tonne durchgesetzt werden kann, sind die daraus entstehenden Kosten von den Systembetreibern bzw. den beauftragten Sammelunternehmen zu tragen. Folgekosten für die örE können aus Fehlwürfen in Gelben Tonnen resultieren. Erfahrungsgemäß steigt mit der Nutzung von Gelben Tonnen die Anzahl der Fehleinwürfe. Abhängig von dem beauftragten Sammelunternehmen können dann Kosten für die Übernahme und Beseitigung der Fehlwürfe (i.d.R.Restabfall) entstehen.

Einführung einer Wertstofftonne im Landkreis Uelzen

Das Verpackungsgesetz sieht für Leichtverpackungen (LVP) und stoffgleiche Nichtverpackungen aus Kunststoff und Metall (sNVP) keine wechselseitigen Mitbenutzungsansprüche vor. Eine gesetzliche Anspruchsgrundlage für die örE, dass die Systembetreiber der LVP die sNVP gegen ein angemessenes Entgelt mit den LVP in einer Gelben Tonne sammeln, besteht künftig nicht mehr.

Das Verpackungsgesetz sieht vor, dass die örE mit den Systembetreibern im Rahmen der Abstimmung auf freiwilliger Basis vereinbaren, dass sNVP gemeinsam mit LVP durch eine einheitliche Wertstoffsammlung erfasst werden. Nähere Vorgaben zur Organisation, Trägerschaft und Durchführung der einheitlichen Wertstoffsammlung trifft das Verpackungsgesetz nicht. D.h., dass die konkrete Ausgestaltung einer einheitlichen Wertstoffsammlung zwischen den örE und den Systembetreibern in ihrer jeweiligen Entsorgungsverantwortung ausgehandelt werden können. Denkbar sind verschiedene Organisationsmodelle wie z.B. die gegenseitige Beauftragung (sNVP werden in der Gelben Tonne der Systembetreiber gesammelt oder LVP werden in der kommunalen Wertstofftonne gesammelt) bis hin zu einer sogenannten Gebietsaufteilung. Bei diesem Modell erfolgt nach Abstimmung zwischen örE und Systembetreiber in einem Teilgebiet die Erfassung durch die örE und im übrigen Gebiet durch die Systembetreiber, wobei die Gebietsaufteilung nach einem Mengengerüst erfolgt.

Die Einführung einer kommunalen Wertstofftonne führt zu höheren Abfallentsorgungskosten (Anschaffung und Unterhaltung von Sammelfahrzeugen, Personal, Behälter). Inwieweit eine kommunale Wertstofftonne wirtschaftlich und ohne eine Anpassung der Abfallgebühren umsetzbar ist, hängt neben den eigenen Sammel- und Transportkosten insbesondere davon ab, in welcher Höhe sich die Systembetreiber an den Kosten beteiligen und welche Erlöse aus der Verwertung der Wertstoffe erzielt werden können. Eine abschließende Beurteilung ist erst möglich, wenn die Kosten ermittelt sind und die Bedingungen einer Einigung und Abstimmung mit allen zehn Systembetreibern bekannt sind.

Aktuell wird das Abfallwirtschaftskonzept für den Landkreis Uelzen fortgeschrieben. In diesem Zusammenhang wird auch die Sinnhaftigkeit einer Wertstofftonne geprüft. Erste Ergebnisse sind Anfang des kommenden Jahres zu erwarten.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

 

 

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Anlagen

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