ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/176

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat unter dem 27.08.2017 den als Anlage 1 beigefügten Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsgremiums (Untersuchungsausschuss) zur Untersuchung der Kostensteigerung für die Erstellung des Glasfasernetzes des Landkreis Uelzen gestellt.

 

Das niedersächsische Kommunalverfassungsrecht kennt Untersuchungsausschüsse nach Art von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen (vgl. Art. 44 Grundgesetz (GG), Art. 27 der Niedersächsischen Landesverfassung (VerfND)) nicht. Der Untersuchungsausschuss als Gremium eigener Art mit besonderen, weitgehenden Rechten wie das Recht zur Vernehmung von Zeugen zwecks Aufklärung bestimmter Sachverhalte ist im NKomVG nicht normiert.

 

Gemäß § 71 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) kann der Kreistag aus der Mitte der Abgeordneten lediglich beratende Ausschüsse bilden. In solchen Ausschüssen können weder der Landrat noch Beschäftigte des Landkreises Mitglied sein (§ 71 Abs. 7 S. 1 NKomVG). Der Landrat oder ein von ihm bestimmter Beschäftigter der Verwaltung  können an den Sitzungen von Ausschüssen des Kreistages lediglich teilnehmen und sind auf Verlangen dort zu hören (§ 87 Abs. 2 NKomVG). Ob und in welchem Umfang der Kreistag seine Befugnis zur Ausschussbildung nutzt, steht in seinem Ermessen. Möglich ist daher auch die Einrichtung eines Ausschusses, welcher sich exklusiv mit den Gründen für die Kostensteigerung bei der Errichtung des Glasfasernetzes, verglichen mit der ersten Kostenschätzung im Rahmen der Strukturplanung, beschäftigt. Besondere Rechte im Vergleich zu anderen Ausschüssen der Vertretung hätte ein solcher Ausschuss – wie bereits ausgeführt – jedoch nicht.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Vor diesem Hintergrund sollte kein weiterer Ausschuss, welcher sich mit der in Rede stehenden Kostensteigerung befasst, eingerichtet werden. Ein solcher Ausschuss hätte keine weitergehenden Kompetenzen als die bereits bestehenden Kreisgremien, welche mit der Errichtung des Glasfasernetzes inhaltlich befasst sind. Der Kreisausschuss als regelmäßig zuständiges Organ des Landkreises (§ 76 Abs. 2 S. 1 NKomVG) ist über den Fortgang und über Veränderungen beim Vorhaben „Glasfasernetz“ immer zeitnah und umfassend unterrichtet worden und hat das Vorgehen des Landrates und der Verwaltung stets durch ausdrückliche Voten oder Kenntnisnahme gebilligt. Auch eine weitergehende Klärung der Gründe für die in Rede stehende Kostensteigerung kann im alle drei Wochen tagenden Kreisausschuss erfolgen. Dieser verfügt, im Gegensatz z.B. zum Haushalts- und Finanzausschuss, auch über die Möglichkeit, Beschlüsse zu fassen. Eine zeitlich enge Berichterstattung – mit der Möglichkeit der Beratung und Beschlussfassung erscheint auch insoweit sinnvoll, als mit dem Antrag auch das Ziel verfolgt wird, erneuten Kostensteigerungen vorzubeugen. Zur Einrichtung eines - neben dem externen - auch internen Kostencontrollings wurde und wird von der Verwaltung vorgetragen. Die Einrichtung eines weiteren Ausschusses erzeugt demgegenüber keinerlei ersichtliche Vorteile und schafft lediglich zusätzlichen Aufwand für alle Beteiligten.

 

Zu den Kosten: Basis für die anfängliche Kostenschätzung war die ursprüngliche Strukturplanung. Mehrere Beratungsunternehmen hatten im Rahmen dieser Planung Kostenschätzungen zwischen 64 und 80 Mio. Euro netto für die zu beauftragenden Tiefbauarbeiten abgegeben. Für den Haushalt 2017 wurde von 71,4 Mio. Euro auf der Basis einer Anschlussquote von 40 % ausgegangen. Nachfolgend ergab sich aus der zwischenzeitlich durchgeführten Einholung der Angebote der Bauunternehmen für einen Ausbau von 60% der unterversorgten Haushalte ein von der ursprünglichen Schätzung abweichendes Kostenvolumen von bis zu ca. 104 Mio. Euro netto. Daraus ergab sich der Bedarf nach einem Nachtragshaushaltsplan (Kreistagssitzung vom 15.8.2017) mit einem Vergabevolumen (brutto) bzgl. des Glasfasernetzes von bis zu 124 Mio. Euro für den Tiefbau. Auf die Vorlage VO/2017/165 wird verwiesen. Zugrunde gelegt wurde dabei vorsichtshalber, dass nicht in jedem Los der günstigste Anbieter den Zuschlag erhält.

 

Der Nachtragshaushalt wurde vom Innenministerium mit Schreiben vom 8.9.2017 genehmigt.

 

Am 11.09.2017 konnte abschließend der Zuschlag für den Tiefbau für in Summe (über alle vier Lose) 85,9 Mio. Euro netto (= 102,2 Mio. Euro brutto) erteilt werden. Dies entspricht einer Steigerung um 20% gegenüber dem Haushaltsansatz. Gründe für die Kostensteigerung für die vergebenen Leistungen sind gegenüber der Strukturplanung Mengenausweitungen im weiteren Verfahren: Hier sind neben der Erhöhung der Anschlussquote u.a. zu nennen die Einbeziehung zuvor nicht berücksichtigter geplanter Neubaugebiete und das vom Bund als Fördermittelgeber vorgegebene Materialkonzept mit erheblich größeren Reserven. Allein die Länge der Trassen als Grundlage der Ausschreibung ist um 200 km auf 1.476 km gewachsen (ca. +16 %). Bei all dem ist zu beachten, dass nicht auf Erfahrungen anderer Kommunen zurückgegriffen werden konnte, da es bislang kein vergleichbares Projekt in dieser Größenordnung gegeben hat und der Landkreis Uelzen beim Thema „Glasfaser“ als Pilotlandkreis gilt.

 

Mit den Tiefbauunternehmen wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen, da noch nicht bekannt ist, ob alle Cluster ausgebaut werden, wie viele Gebäude letztendlich angeschlossen werden und ob alle Positionen des mehr als 500 Positionen umfassenden Leistungsverzeichnisses realisiert werden. Es wird aufgrund der Genehmigungs- und Ausführungsplanung zu Mehr- und Mindermengen kommen, einige Verlegeverfahren werden eventuell gar nicht zum Tragen kommen. Die Gesamtkosten für diese Tiefbauleistungen sowie die weiteren anfallenden Investitionen (u.a. Anschluss der Schulen, Honorare für Ingenieurbüro, Bentonitentsorgung) werden sich voraussichtlich auf ca. 97  Mio. Euro netto belaufen. Die mit dem Nachtrag zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel von (bis zu) 127 Mio. Euro werden voraussichtlich nicht ausgeschöpft werden müssen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Antrag abzulehnen.

 

 

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Anlagen

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