ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/192

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Nachdem im Jahr 2007 der sog. Masterplan für die Lüneburger Heide erstellt und im Jahr 2008 die Lüneburger Heide

GmbH gegründet  wurde, empfahl das Europäische Tourismusinstitut (ETI) 2011 in einem Folgegutachten zum Masterplan Touristische Dienstleistungszentren (TDZ) zu bilden.  Diese Touristischen Dienstleistungszentren sollten die Arbeit der Kreistourismusorganisationen neu strukturieren. Auf der Grundlage dieses Folgegutachtens basierte der Prozess zur Bündelung der touristischen Aktivitäten im Landkreis Uelzen, der im Mai 2012 begonnen wurde. Gemeinsam mit der Regierungsvertretung Lüneburg wurde ein Konzept sowie eine Kooperationsvereinbarung zur Bündelung der touristischen Aktivitäten im Landkreis Uelzen erarbeitet.

Folgende Partner unterzeichneten die aktualisierte Kooperationsvereinbarung:

-          Samtgemeinde Aue

-          Bad Bevensen Marketing GmbH

-          Stadt Bad Bevensen

-          Flecken Bad Bodenteich

-          Klosterflecken Ebstorf

-          Heideregion Uelzen e.V.

-          Samtgemeinde Rosche

-          Samtgemeinde Suderburg

-          Stadt Uelzen

-          Landkreis Uelzen.

 

Zielsetzung des TDZ sollte es sein, die Tourismusarbeit im Landkreis Uelzen sicherzustellen und die Qualität dieser Dienstleistungen unter Nutzung der Synergiepotenziale der Partner durch Zentralisation, Einheitlichkeit des Auftrittes unter einer gemeinsamen Marke und Innovationen zu verbessern.

Insbesondere wegen des Organisationsmodells ohne eigenen Rechtscharakter mussten jedoch sämtliche Aufträge sowie Abrechnungen über die Bad Bevensen Marketing GmbH abgewickelt und geprüft werden. Haftungsrechtliche Fragen blieben ungelöst.

Die Kooperationspartner stimmen darin überein, dass ihre Erwartungen an das TDZ nicht erfüllt wurden und die erhoffte touristische Wirkung letztlich ausgeblieben ist. Hinzu kommt, dass das zugrundeliegende Folgegutachten in keinem anderen Landkreis innerhalb der Lüneburger Heide umgesetzt worden ist.

Der Landkreis ist an der Finanzierung der Ausgaben des TDZ nicht beteiligt.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss zur Förderung der Wirtschaft, der Landwirtschaft und des Verkehrs empfiehlt dem Kreisausschuss, der Aufhebung der landkreisweiten Kooperationsvereinbarung (siehe Anlage) vom 13.10.2015 zur Zusammenarbeit in einem Touristischen Dienstleistungszentrum (TDZ) zu und beschließt die beigefügte Aufhebungsvereinbarung.

 

 

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Anlagen

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