ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/211

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Rahmen der Regelung des § 7 Abs. 7 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) sind Fördergelder nach Nr. 1 für Investitionen in die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs einschließlich des Neu- und Ausbaus von Bushaltestellen zu verwenden. Die Förderung von Maßnahmen wurde wie im Folgenden aufgelistet beantragt.

 

Beantragte Förderung:

 

 

 

Standort/Maßnahme durchgeführt

Betrag

Förderbetrag (50%)

Buswartehäuschen Natendorf, Golster Str.  und Hohenbünstorfer Weg

                             6.975,15 €

                               3.487,58 €

Bushaltestelle Wessenstedt

                             5.402,37 €

                               2.701,19 €

Buswartehäuschen Soltendieck, Uelzener Str.

                             6.856,96 €

                               3.428,48 €

Umgestaltung barrierefrei Uelzen Hammersteinplatz, Esterholzer Str. beidseits

                          51.188,67 €

                             25.594,34 €

Buswartehäuschen Weste/Höver

                          11.657,22 €

                               5.828,61 €

Ausbau barrierefrei Haltestelle Hanstedt I "An der Kirche"

                          13.609,49 €

                               6.804,75 €

 

                          95.689,86 €

                             47.844,93 €

 

Regionalisierungsmittel stehen zur Verfügung.


Bezeichnung

Betrag

Mittel 2017

        542.030,64 €

Abrechnung Übergang HVV 2017

        144.619,30 €

Beitrag VNO

          47.241,15 €

Entdeckerbus 2017

        112.133,12 €

Erreichbarkeitsanalyse MRH

            3.300,00 €

AST-Verkehre (Hochrechnung)

          61.000,00 €

voraussichtliche Gesamtausgaben

        368.293,57 €

Summe vorliegende Anträge 2017

          47.844,93 €

voraussichtlich verbleibende Mittel im Jahr 2017

        125.892,14 €

 

Die verbleibenden Mittel in Höhe von 125.892,14 sollen gem. § 7 Abs. 7 Nr. 5 - 7 NNVG zur Abdeckung von Betriebskostendefiziten im straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr, zur Förderung der Vermarktung und zur Verbesserung der Fahrgastinformation und zur Durchführung von Verkehrserhebungen verwendet werden.

 

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss zur Förderung der Wirtschaft, der Landwirtschaft und des Verkehrs empfiehlt dem Kreisausschuss zu beschließen, diese Maßnahmen entsprechend der Richtlinie des Landkreises Uelzen über die Förderung von Maßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs gem. § 7 Abs. 7 Nr. 1 NNVG zu bezuschussen. Die dafür vorgesehenen Regionalisierungsmittel stehen zur Verfügung.

 

 

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Anlagen

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