ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/202-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 sind im kommenden Jahr die Schöffen neu zu wählen, aufgrund des Gesetzes zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Verfahrensvorschriften zur Wahl und Berufung ehrenamtlicher Richter vom 21.12.2004 (BGBl.I S. 3599) für fünf Jahre.

 

Nach Nr. 4 des gemeinsamen Runderlasses des Niedersächsischen Justizministers (MJ) und des Niedersächsischen Innenministers (MI) vom 27.07.2017 (Nds. MBl S.1265) ist im Jahr 2018 ein Ausschuss zu wählen, der aus den Vorschlagslisten der Gemein­den/Samtgemeinden die Schöffen und die Hilfsschöffen wählt. Er besteht aus dem vorsit­zenden Richter des Schöffengerichts beim Amtsgericht Uelzen, dem Landrat des Landkrei­ses Uelzen und sieben Vertrauenspersonen als Beisitzer (§ 40 Gerichtsverfassungsgesetz –GVG).

 

Die Vertrauenspersonen werden Gemäß der Zahl der Einwohner des Amtsgerichtsbezirks Uelzen von den Vertretern des Landkreises Uelzen (Kreistag) und der Hansestadt Uelzen (Stadtrat) in einem Verhältnis von 4:3 mit der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder gewählt, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl (§ 40 Abs. 2 und 3 S. 1 GVG).

 

Die gewählten Vertrauenspersonen sind dem Amtsgericht Uelzen bis zum 01.07.2018 mitzu­teilen.

 

Für die Auswahl der Vertrauenspersonen werden die gleichen Kriterien wie bei der Auswahl der Schöffen zugrunde gelegt.

Nicht berufen werden sollen u.a. Personen, die das 25. Lebensjahr bei Beginn der Amtsperi­ode nicht vollendet haben oder das 70. Lebensjahr bereits vollendet haben, aus gesundheit­lichen Gründen nicht geeignet sind oder in Vermögensverfall geraten sind.

Gleiches gilt für Beamte, die jederzeit in den Ruhestand versetzt werden könnten, Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare, Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungs­beamte und Polizeivollzugsbeamte. (nicht abschließende Aufzählung)

Insbesondere sollen nicht berufen werden: „Personen, die in zwei aufeinanderfolgenden Amtsperioden als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege tätig gewesen sind, sofern die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste noch andauert“. Laufende Ermittlungsverfahren oder bestimmte Verurteilungen schließen eine Berufung aus. (§§ 32 bis 35 GVG finden Anwendung)

 

Dem letzten Ausschuss, der aus den Vorschlagslisten der Gemeinden/Samtgemeinden die Schöffen für die Jahre 2013 bis 2018 wählte, gehörten die folgenden Vertrauenspersonen an:

 

  1. Jörg Martens, Uelzen
  2. Claus-Dieter Reese, Bad Bodenteich
  3. Ute Röhling, Uelzen
  4. Hans-Jürgen Drögemüller, Suderburg

 

Die Wahl von Vertretern ist nicht vorgesehen.

 

In der Sitzung des Kreisausschusses am 12.12.2017 wurden folgende Personen vorgeschlagen:

 

  1. Jörg Martens, Uelzen
  2. Michael Widdecke, Rosche
  3. Ivonne Großmann, Ebstorf
  4. Jürgen Peter Hallier, Rosche

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Vorschlag der Verwaltung entfällt. Die Auswahl der vier Vertrauenspersonen ist Sache des Kreistages.

 

 

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