ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/240

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde seitens der SPD durch Herrn Dobslaw eine Bereitstellung von 200.000 € in 2018 sowie den Folgejahren für den Bau von Radwegen beantragt. Der Kreistag ist in seiner Sitzung am 19.12.2017 im Rahmen der Beschlussfassung über den Haushalt 2018 diesem Antrag gefolgt und hat so beschlossen.

 

Dementsprechend steht im aktuellen Haushaltsjahr ein Betrag in Höhe von 200.000 € für „Neu- und Erneuerungsbauvorhaben Radwege“ unter der neuen Investitionsnummer

IN18-70-65 bereit.

 

Unter Verweis auf die Vorlage VO/2018/239 ist festzustellen, dass von 2014 bis 2017 der Neubau von Radwegen ausschließlich aus dem Sonderprogramm des Landes finanziert wurde. Das heißt, das Land übernahm 70% (in 2017 nur noch 60%) der förderfähigen Kosten. Die Gemeinden bzw. Samtgemeinden trugen auf Grundlage des damaligen Grundsatzbeschlusses den Eigenanteil der förderfähigen Kosten in Höhe von 30%. Der Landkreis finanzierte bei all diesen Projekten 70 % der nichtförderfähigen Kosten (hierzu gehören z. B. die Planungskosten) sowie in 2017 die „fehlenden“ 10%. Die jährlich bereitgestellten Haushaltsmittel des Landkreises in Höhe von 200.000 € sind damit verbraucht. Es wurden alle „baureifen“ Radwege der bis dahin geführten Maßnahmenliste gebaut, wobei die Herstellung der Baureife als eine Vorleistung der gemeindlichen Ebene gesehen wurde.

 

Aufgrund eines gemeinsamen Antrages von CDU und SPD vom 15.01.2016 wurde vom Fachausschuss empfohlen und vom Kreisausschuss am 21.06.2016 beschlossen, einen Antrag auf LEADER-Förderung für die Kosten „Erstellung eines Radwegekonzeptes“ zu stellen. Dies geschah mit der einvernehmlich verfolgten Absicht, ab 2018 (nach Abschluss des Sonderprogramms bzw. der Maßnahmen des Sonderprogramms) nur noch in der Weise den Radwegebau voranzutreiben, wie es sich aus der neu erstellten Bedarfsanalyse ableiten lässt. Dieses neue Radwegekonzept wird erst im Sommer 2018 vorliegen. Aus Sicht der Verwaltung wäre es nicht folgerichtig, jetzt die Planung und den Bau des beantragten Radweges als Einzelfallentscheidung vorzuziehen. Andererseits kann schon jetzt festgestellt werden, dass bei dem im Sommer vorliegenden Ergebnis zeitlich im Jahre 2018 sich keine Maßnahme mehr wird umsetzen lassen.

 

Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, die o.g. Haushaltmittel für die Erneuerung vorhandener Radwege einzusetzen. Es ist bekannt – hierauf wurde bereits mehrfach bei den Kreisstraßenbereisungen hingewiesen - dass mehrere vorhandene Radwege in einem schlechten Zustand sind. Hierbei handelt es sich vor allem um alte Strecken, die in Asphaltbauweise hergestellt wurden. Meist sind diese auch zu schmal; aus heutiger Sicht wird bei Neubauvorhaben– wenn möglich – eine Breite von 2,50 m geplant. Nach den vielen Jahren des Neubaus von Radwegen ist eine Erneuerung alter Radwege sehr notwendig.

 

Vorgeschlagen werden zunächst die folgenden beiden Radwege

  • K 22, Klein Bünstorf – Bad Bevensen (ca. 800 m)
  • K 1, Wichmannsburg – Hönkenmühle (außerorts ca. 900 m)

 

Diese sind intensiv in den Blick zu nehmen und die Erneuerung ist zu planen und umzusetzen. Dabei sollte geprüft werden, ob eine Verbreiterung möglich und erforderlich ist. Dies richtet sich nach den örtlichen Geländeverhältnissen und der Größe der Straßengrundstücke; Grunderwerb sollte  für die  Radwegeerneuerung grundsätzlich ausgeschlossen werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Planung, Hoch- und Straßenbau empfiehlt dem Kreisausschuss zu beschließen, dass die Haushaltsmittel des Jahres 2018 in Höhe von 200.000 € ausschließlich für die Erneuerung von vorhandenen Radwegen an Kreisstraßen verwendet werden, und die Verwaltung zu beauftragen, die Erneuerung für die Bestandsradwege K 22, Klein Bünstorf – Bad Bevensen, und K1, Wichmannsburg – Hönkenmühle voranzutreiben und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel (200.000 € für 2018) umzusetzen.

 

 

 

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