ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/249

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

A. Einleitung

Der Klosterflecken Ebstorf hat einen Antrag auf Entlassung einer Teilfläche aus dem bestehenden Landschaftsschutzgebiet „Süsing“ gestellt. Begründet wird der Antrag dadurch, dass der bereits vorhandene Campingplatz „Am Waldbad“ überplant werden soll, um die Voraussetzungen für den Weiterbestand und einer geringfügigen Entwicklung zu ermöglichen ohne den Campingplatz weiteren Raum zu geben. Dazu muss der Bebauungsplan „Campingplatz“ neu aufgestellt werden und die Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf muss zusätzlich für diese Flächen einschließlich des Hallen- und Freibadgeländes den Flächennutzungsplan ändern. Ein Teilbereich des Bebauungsplanes „Campingplatz“ befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebiet „Süsing“. Damit die Änderungen des Bebauungs- und Flächennutzungsplanes rechtssicher erfolgen können, müssen die betroffenen Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet entlassen werden.

 

Außerdem hat die Gemeinde Bienenbüttel einen Antrag auf Entlassung einer Teilfläche aus dem bestehenden Landschaftsschutzgebiet „Süsing“ gestellt. Die Teilfläche wurde durch die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Ortes Eitzen I als gemischte Baufläche dargestellt. Die betroffenen Flächen liegen im Landschaftsschutzgebiet „Süsing“. Damit die Voraussetzung für die Bebaubarkeit geschaffen wird, müssen die betroffenen Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet entlassen werden.

 

B. Beteiligungsverfahren

Das Beteiligungsverfahren gem. § 14 Abs. 1 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) ist mit dem Beginn der Behördenbeteiligung am 18.09.2017 eingeleitet worden. Die beteiligten Behörden erhielten zur Abgabe einer Stellungnahme eine Frist bis zum 10.11.2017 und damit gemäß § 14 Abs. 2 NAGBNatSchG eine Frist von mindestens einem Monat. Parallel dazu hat die vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung durch Auslegung der Unterlagen im Zeitraum vom 09.10.2017 bis 10.11.2017 durch die Gemeinde Bienenbüttel, die Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf, die Gemeinde Klosterflecken Ebstorf, die Gemeinde Hanstedt I, die Gemeinde Natendorf und die Gemeinde Wriedel stattgefunden. Dies wurde eine Woche vorher ortsüblich bekanntgegeben. Die Grundstückseigentümer wurden über die Auslegung des Verordnungsentwurfes und zur Abgabe von Anregungen und Bedenken im Beteiligungsverfahren angeschrieben. Auch im Internet waren die Auslegungsunterlagen im Zeitraum der Beteiligungsfrist einsehbar.

 

Insgesamt sind in dem Beteiligungsverfahren 2 Einwendungen mit Anregungen, Bedenken und Hinweisen vorgebracht worden.

 

Beteiligte Personengruppen / Organisation

Eingegangene Schreiben mit Anregungen und Bedenken

Eigentümer (2)

0

Naturschutzverbände (16)

2

Träger öffentlicher Belange (85)

0

Sonstige Einwender

0

Summe der Einwendungen

2

 

Die Einwendungen der beteiligten Behörden, Verbände, Firmen und Grundstückseigentümer wurden ausgewertet, gewürdigt und nach Abwägung aller Belange nach Möglichkeit berücksichtigt (Anlage 1).

 

C. Ergebnis

 

Der aus dem dargestellten Verfahren resultierende Verordnungstext (Anlage 2) und die dazu gehörenden Karten im Maßstab 1:20.000 (Anlage 3 und 4) und im Maßstab 1:40.000
(Anlage 5 und 6) werden den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Beigefügt sind die Begründung zur Verordnung (Anlage 7) und die Detailkarte Eitzen I (Anlage 8) und Ebstorf (Anlage 9).

 

Der Verordnungstext und die Übersichtskarte im Maßstab 1:40.000 werden anschließend im Amtsblatt veröffentlicht. Die maßgebenden Karten können dann bei der Gemeinde Bienenbüttel, der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf, der Gemeinde Klosterflecken Ebstorf, der Gemeinde Hanstedt I, der Gemeinde Natendorf, der Gemeinde Wriedel und dem Landkreis Uelzen während der Dienststunden eingesehen werden. Eine Veröffentlichung erfolgt ebenso auf der Internetseite des Landkreises Uelzen unter www.landkreis-uelzen.de > Landkreis Uelzen, Politik, Verwaltung, Wirtschaft > Verwaltung > Amtsblatt sowie unter Bauen, Umwelt, Tiere und Lebensmittel > Umwelt > Natur und Wald > Schutzgebiete > Landschaftsschutzgebiete.

 

Im Anschluss an die Veröffentlichung werden die Einwender über das Abwägungsergebnis unterrichtet.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag zu empfehlen, die Änderung des Landschaftsschutzgebietes „Süsing“ entsprechend dem beigefügten Entwurf der Änderungsverordnung (Anlage 2) und den dazu gehörenden Karten im Maßstab 1:20.000 (Anlage 3 und 4) und im Maßstab 1:40.000 (Anlage 5 und 6) nebst beigefügter Begründung zur Verordnung (Anlage 7) zu beschließen. Die Auswertung der Stellungnahmen aus dem öffentlichen Verfahren (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen.

 

 

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