ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/250

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Schreiben vom 04.12.2017 hat die SPD-Fraktion um die Beratung eines Antrages „Erstellung einer Sozialraumanalyse / Sozialplanung“ im Kreistag gebeten. Dabei geht es um

- eine umfangreiche Sozialraumanalyse im Landkreis zur verbesserten Steuerung von sozialpolitischen Maßnahmen,

- eine Bestands- und Bedarfsanalyse der ärztlichen Versorgung im Landkreis Uelzen und

- eine Bestands- und Bedarfsanalyse der pflegerischen Versorgung (ambulant und stationär).

 

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 12.12.2017 den Antrag zur weiteren Beratung in den Sozialausschuss verwiesen.

1. Der Landkreis Uelzen steht - wie alle Kommunen - vor zahlreichen wachsenden Herausforderungen und ist gleichzeitig mit enger werdenden finanziellen Handlungsspielräumen konfrontiert. Umso wichtiger werden eine strategische Vorgehensweise und die integrierte Planung in den Kommunen. Sozialplanung bzw. Sozialraumanalysen sind dabei zentrale Instrumente, um die Bereiche Soziales, Kinder und Jugend sowie Gesundheit in der Kommune strategisch zu steuern und weiterzuentwickeln. Im Rahmen der Sozialraumanalyse und der sozialräumlichen Arbeit steht der Mensch in seinem sozialen Umfeld im Vordergrund. Bei der Gestaltung der Aktivitäten und Hilfen spielen personenbezogene, familiäre, nachbarschaftliche und sozialräumliche Ressourcen eine wesentliche Rolle.

Um dieses Instrument der Sozialplanung und Sozialraumanalyse zu nutzen, bedarf es des Einsatzes finanzieller Mittel bzw. Personalressourcen. Eine Nachfrage bei den Nachbarlandkreisen und -städten Lüneburg, Celle, Lüchow-Dannenberg und dem Heidekreis ergab, dass überwiegend Sozialraumanalysen in einzelnen Handlungsfeldern vorliegen. Dies betrifft insbesondere den Bereich Kinder- und Jugendhilfe. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg berichtete, dass im Bereich des Jugendamtes in 2014 eine Sozialraumanalyse durch ein externes Unternehmen erstellt wurde. Die Kosten beliefen sich auf ca. 70.000,00 €. Da eine Sozialraumanalyse nur am Beginn eines breit angelegten Prozesses sozialräumlicher Arbeit stehen kann, muss für die Nachhaltigkeit des geplanten Vorhabens an Mehrung von Personalstellen („Sozialraumplaner“) im Bereich der Sozialraumplanung gedacht werden oder an eine Reihe externer Vergaben.

Die Verwaltung hält die Erstellung einer Sozialraumplanung für grundsätzlich sinnvoll.

 

Der Landkreis Uelzen hat jedoch für 2018 keine Haushaltsmittel für eine Sozialraumanalyse eingeplant. Auch eröffnet der Ergebnishaushalt 2018 gegenwärtig keinen Spielraum für eine überplanmäßige Aufwendung.

2. Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und des zunehmenden Fachkräftemangels im Bereich Pflege hat sich der Landkreis 2017 auf den Weg gemacht, das Thema Pflege intensiver zu bearbeiten. Gemäß Niedersächsischem Pflegegesetz ist im Landkreis eine notwendige pflegerische Versorgungsstruktur sicherzustellen. Dem Thema Pflegeberichterstattung stellt sich die Verwaltung bereits mit dem operativen Ziel für 2018, einen örtlichen Pflegebericht zu fertigen. Dieser soll den Bestand und die Bedarfssituation im Bereich der pflegerischen Versorgung im Landkreis Uelzen aufzeigen. Gemeinsam mit der im letzten Jahr gegründeten Arbeitsgruppe Pflegeplanung wird eine Gesundheitskonferenz in 2018 mit Schwerpunkt Pflege geplant, um weitere Bedarfe und Lösungen abzuleiten. Die Zusammenarbeit aller Akteure auf dem Fachgebiet Pflege ist damit gewährleistet und der Landkreis Uelzen wird seiner Aufgabe als „Richtungsweiser“ gerecht.

3. Im Bereich der ärztlichen Versorgung droht ein Engpass in der hausärztlichen Versorgung im Landkreis. Durch den demographischen Wandel, die starke Begrenzung der Ausbildungskapazitäten für Medizinerinnen und Mediziner und die Nachteile der ländlichen Region im Vergleich zu Ballungsräumen wird dieses Problem in den nächsten Jahren zunehmen. Das deutsche Gesundheitssystem sieht grundsätzlich eine Selbstverwaltung vor. Für die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung ist vor diesem Hintergrund die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen zuständig. Diese legt regelmäßig Bestands- und Bedarfsanalysen zum Thema „Ärztliche Versorgung“ vor. Hierzu ist der aktuelle Bericht vom 08.11.2017 als Anlage beigefügt, aus dem Bestands- und Bedarfslagen hervorgehen. Im Rahmen der Gesundheitsregion ist die Verwaltung auch im Bereich der „AG ärztliche Versorgung“ aktiv. Aktuelle werden im Rahmen der Gesundheitsregion Projekte zur Verbundweiterbildung und zum „Ärztlichen Nachwuchs“ bearbeitet.

Es bleibt festzustellen, dass die Verwaltung in den genannten Handlungsfeldern Pflege und ärztliche Versorgung bereits aktiv ist und zwar im Rahmen der vorhandenen Ressourcen. Der Erstellung weitergehender Bestands- und Bedarfsanalysen der ärztlichen Versorgung und der pflegerischen Versorgung bedarf es nicht.

 

 

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Beschlussvorschlag

1. Der Sozialausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss die Erstellung einer Sozialraumplanung aufgrund fehlender Haushaltsmittel abzulehnen.

2. Der Sozialausschuss und der Kreisausschuss nehmen zur Kenntnis, dass die Verwaltung, als operatives Ziel des Landkreises 2018 einen Pflegebericht erstellt.

3. Der Sozialausschuss und der Kreisausschuss nehmen den anliegenden Bericht und die Bedarfsplanung zur ambulanten medizinischen Versorgung und den generellen Planungs- und Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) zur Kenntnis.

 

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Anlagen

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