ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/257

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die SPD-Fraktion hat am 03.12.2017 einen Antrag auf Prüfung der Machbarkeit und der Darstellung der finanziellen Belastung, die dem Landkreis entstehen würde, wenn er allen Schülerinnen und Schülern an den weiterführenden kreiseigenen Schulen ein kostenfreies Mittagessen zur Verfügung stellen würde, gestellt. Der Kreisausschuss hat den Antrag in der Sitzung vom 19.12.2017 zur Vorberatung in den Schulausschuss verwiesen.

 

An den allgemein bildenden Schulen werden zurzeit 5.631 Schülerinnen und Schüler (SuS) beschult, an den berufsbildenden Schulen ca. 1.380 SuS in Vollzeit und 1.605 in Teilzeit.

Eine Mittagsverpflegung wird zurzeit nur an den allgemeinbildenden Schulen angeboten.

Die Ausgestaltung des Mittagsangebotes ist differenziert zu betrachten.

 

Die Oberschulen Ebstorf (5 Tage/Woche) und Uelzen (4 Tage/Woche), die KGS Bad Bevensen (5 Tage/Woche) sowie die beiden Gymnasien (je an 5 Tagen/Woche) werden über Caterer versorgt. Die Oberschule Rosche wird an 5 Tagen/Woche vom CJD Göddenstedt gemeinsam mit der Grundschule versorgt, die Oberschule Suderburg nutzt die Mensa der Ostfalia an 3 Tagen/Woche und in der Oberschule Bad Bodenteich wird vor Ort an 4 Tagen/Woche durch eine Landkreismitarbeiterin gekocht.

 

Eine Prüfung der Machbarkeit umfasst die räumlichen Möglichkeiten an den Schulen sowie die Verfügbarkeit geeigneter Caterer.

 

Beim Angebot eines kostenlosen Mittagessens würden sich die Zahlen vermutlich erheblich steigern. Ggf. nehmen dann auch SuS am Essen teil, die anschließend nach Hause fahren. Möglicherweise erforderliche Anpassungen im Schülerverkehr werden hier nicht einbezogen.  Daneben bestünde die Gefahr, dass sich viele Kinder zunächst anmelden („ist ja kostenlos“) und nicht rechtzeitig absagen, wenn man aus den verschiedensten Gründen nicht mehr am Essen teilnehmen möchte.

Die Schätzung konkreter Schülerzahlen ist nicht möglich. Es wird immer Kinder geben, die ein solches Angebot nicht in Anspruch nehmen wollen. Dann gibt es noch Klassenfahrten und Praktika, wenn die SuS nicht an der Schule sind. Bei der Berechnung wird daher von geschätzten  90% der Schüler ausgegangen, die theoretisch am gemeinsamen Mittagessen teilnehmen könnten.

 

Zunächst werden die allgemeinbildenden Schulen betrachtet.

 

Die räumlichen Möglichkeiten Mittagessen an 90 % der SuS auszugeben sind an keiner Schule gegeben. Die OBS Suderburg nutzt die Räumlichkeiten der Ostfalia. Inwieweit größere Schülerzahlen dort untergebracht und versorgt werden können, wäre zu klären.

Die Mensa am HEG bietet max. 112 Plätze. Zurzeit besuchen 867 SuS die Schule, d.h. es wären davon ggf. 788 Schüler zu versorgen. Die Mensa der KGS Bad Bevensen bietet 180 Sitzplätze für dann 1.670 SuS (ges. 1.855 SuS). Es wäre max. möglich in 2 Schichten zu essen. Die Pausenzeiten müssten mit entsprechendem Aufwand umstrukturiert werden. Gleiches gilt für die Anpassung der Schülerbeförderung.

 

Diese Berechnungen sind nur beispielhaft, weil es tatsächlich keine verlässlichen Prognosen oder Erfahrungswerte gibt. Die Problemstellung kann so jedoch verdeutlicht werden.

Die Kosten für erforderliche Baumaßnahmen für Küchen/Ausgabe und Essplätze, die an allen Schulen (ggf. außer OBS Suderburg) nötig wären, können ebenfalls ohne weitere Planungen nicht beziffert werden.

 

Weiterhin müssten Caterer gefunden werden, die in der Lage sind entsprechende Mengen in der geforderten Qualität zu liefern. Bestehende Verträge wären u.U. zu kündigen.

 

Die durchschnittlichen Kosten für eine Mahlzeit liegen derzeit bei ca. 3,50 €.  Zurzeit werden diese Kosten z.T. noch durch Personalkosten subventioniert.

Im Durchschnitt wird an den allgemeinbildenden Schule Essen an 4,5 Tagen angeboten.  Im Zuge der Gleichbehandlung wäre an allen Tagen Essen vorzuhalten. Das ergäbe bei 90 % der Gesamtschülerzahl (5.068) eine Essenszahl von 25.340/Woche. Demzufolge betrügen die Kosten für die allgemeinbildenden Schulen pro Woche 88.690 €. 39,2 Schulwochen /Jahr führen demzufolge zu Kosten in Höhe von ca. 3,48 Mio €. Ausgehend von 50 % der SuS verblieben 1,9 Mio €/Jahr. Berechnet sind hier nur die allgemeinbildenden Schulen.

 

Neben den hohen Kosten (Essen und Baukosten) ist aus Sicht der Verwaltung zu bedenken, dass es durch die Kostenfreiheit keinen Anreiz gibt, Essen rechtzeitig abzusagen. Nicht verzehrtes Essen müsste entsorgt werden. Dieses widerspräche jedoch in hohem Maß den Werten, wie z. B. Nachhaltigkeit, die den SuS in der Schule vermittelt werden sollen.

 

Die berufsbildenden Schulen wurden bisher nicht weiter betrachtet. Hier gibt es bisher keine Mittagsverpflegung. Die Schüler der BBS II in Uelzen, haben die Möglichkeit die Mensa der Hermann-Löns-Grundschule zu nutzen, da die BBS II Teile des Gebäudes nutzt. Hiervon wird jedoch kaum Gebrauch gemacht.

Die BBS I ist auf 2 Standorte in Uelzen verteilt, die BBS II hat einen zusätzlichen Standort in Ebstorf. Im Zuge der Gleichbehandlung müssten an allen Standorten ausreichend dimensionierte Mensen gebaut werden. Inwieweit ein Essensangebot von den älteren SuS der berufsbildenden Schulen –auch bei Kostenfreiheit- angenommen würde, wäre kritisch zu hinterfragen. Allein für die Vollzeitschüler (90 %) fielen bei analoger Berechnung zu den allgemeinbildenden Schulen Kosten für das Essen in Höhe von ca. 850.000 € an.

 

Insgesamt würden damit reine Essenskosten in Höhe von ca. 4,3 Mio €/Jahr anfallen (ohne Teilzeit Berufsschüler). Dies ist nicht finanzierbar, zumal Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nicht pauschal angerechnet werden können.

 

Im Übrigen wäre eine Umsetzung wg. der fehlenden Räumlichkeiten nur sehr eingeschränkt möglich. Eine konkrete finanzielle Belastung des Landkreises durch erforderliche Baumaßnahmen darzustellen, ist aus den dargelegten Gründen nicht möglich.

 

 

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Beschlussvorschlag

entfällt

 

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Anlagen

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