Bekanntmachungen

Widerruf der Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut (Bienenseuche)

Widerruf der Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut (Bienenseuche)

Gemäß § 49 Abs. 2 Nr. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) widerrufe ich mit Wirkung zum 07.04.2017 die am 28.09.2016 erlassene Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut.

Begründung:

Die von der Tierseuche betroffenen Bienenvölker des Bienenstandes wurden getötet und unschädlich beseitigt; die übrigen ansteckungsverdächtigen Bienenvölker wurden einer Kunstschwarmsanierung unterzogen und anschließend negativ auf die Amerikanische Faulbrut untersucht.

Alle weiteren Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk wurden im Rahmen der Erstuntersuchung im Zeitraum vom 21.09. – 13.10.2016 auf die Amerikanische Faulbrut mit negativem Ergebnis getestet.

Im März 2017 erfolgten die Wiederholungsuntersuchungen auf Amerikanische Faulbrut mit ebenfalls negativem Ergebnis.

Die Amerikanische Faulbrut im Sperrbezirk gilt somit gemäß § 12 Abs. 3 der Bienenseuchenverordnung als erloschen.

Hinweis:

Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Dr. Schürmann unter 0581/82-720 zur Verfügung.

Uelzen, 06.04.2017

Gez.

Dr. Heiko Blume

Landrat