Denkmalschutz

Baudenkmale sind bauliche Anlagen, insbesondere Gebäude oder Gebäudegruppen, an deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung (zum Beispiel als wichtige Zeitzeugen oder besondere Baukonstruktionen) ein öffentliches Interesse besteht.

Aufgaben und Beteiligung

Ihr Ansprechpartner für alle Fragen zum Thema Denkmalschutz und Denkmalpflege ist die untere Denkmalschutzbehörde (UDSchB). Sie ist organisatorisch dem Amt für Bauordnung und Kreisplanung zugeordnet.

Im Sinne des niedersächsischen Denkmalschutzes besteht eine generelle Erhaltungspflicht für Baudenkmale. Für Eingriffe in Baudenkmale oder in die Umgebung von Baudenkmalen ist eine denkmalrechtliche Genehmigung einzuholen. Das bedeutet, dass auch für Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen, die im Sinne der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) gegebenenfalls genehmigungsfrei sind – wie zum Beispiel der Einsatz oder Austausch von Fenstern, Fassadenanstriche oder die Erneuerung der Dacheindeckung – eine denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich ist.

Sollte darüber hinaus eine Baugenehmigung erforderlich sein, ist es ausreichend einen Bauantrag zu stellen. Im Verlauf der Bearbeitung des Bauantrags wird dann die untere Denkmalschutzbehörde beteiligt.

Wann wird eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde benötigt?

  • Wenn ein Baudenkmal verändert, instandgesetzt, wiederhergestellt oder beseitigt,
  • die Nutzung eines Baudenkmals geändert oder
  • in der Umgebung eines Baudenkmals Anlagen errichtet, geändert oder beseitigt werden sollen, die das Erscheinungsbild des Denkmals beeinflussen.


Downloads:

Antrag auf Erteilung einer Denkmalschutzplakette
Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß §10 g Einkommensteuergesetz (EStG)
Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß §§ 7i, 10f, 11b Einkommensteuergesetz (EStG)
Antrag auf Erteilung einer Denkmalrechtlichen Genehmigung gemäß § 10 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz (NDSchG)