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Geflügelpest: Landkreis hebt flächendeckende Stallpflicht zum 15. Februar 2017 auf (15.02.2017)

Aufgrund eines Erlasses des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird die derzeit geltende generelle Aufstallpflicht für Geflügel im Landkreis Uelzen zum 15. Februar 2017 weitgehend aufgehoben. Lediglich für zwölf Betriebe in den Gebieten mit hohem Gastvogelaufkommen im Bereich Oldenstädter See, Jastorfer See sowie der Ilmenau zwischen Grünhagen und Bruchtorf bleibt die Aufstallpflicht erhalten.  

Das Ministerium ist der Ansicht, dass nach den vorliegenden Erkenntnissen die kreisweite Aufstallung von Nutzgeflügel in Gebieten mit einer geringeren Geflügeldichte als 1.000 Stück Geflügel pro Quadratkilometer keinen zusätzlichen Gewinn an Biosicherheit bietet. Eine Teilaufstallung soll sich nur auf avifaunistisch wertvolle Gebiete beschränken. Die Weisung zur Aufhebung der Aufstallungen betrifft insgesamt 27 Landkreise.