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Frühlingserwachen bedeutet für Hunde Leinenzwang (29.03.2017)

Frühling - die ersten wärmenden Sonnenstrahlen locken besonders jetzt viele Hundehalter und deren Vierbeiner wieder vermehrt ins Freie. Doch während Herrchen und Frauchen die Spaziergänge uneingeschränkt genießen können, dürfte der Aufenthalt in der freien Natur für die Hunde nicht ganz so angenehm sein. Sie müssen nämlich ab Anfang April an die Leine. Zumindest in Wald und Wiese dürfen sie nicht mehr frei laufen, dazu zählen alle Grundstücke außerhalb geschlossener Ortschaften. Die Regelung gilt bis zum 15. Juli – und wiederholt sich übrigens in jedem Jahr.

Grund ist die so genannte „Brut- und Setzzeit“, in der frei lebende Tiere und besonders deren Nachkommen außergewöhnlich schutzbedürftig sind und nicht gestört werden sollen. Geregelt ist das Ganze im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung.

Wer seine Vierbeiner während dieses Zeitraumes nicht an der Leine führt, so dass die Tiere streunen oder wildern können, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die entsprechend geahndet werden kann. Darauf weist Kreisjägermeister Heinrich Hellbrügge hin.