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Dorf-Wettbewerb: Anmeldefrist bis 28. April 2017 verlängert (29.03.2017)

Die Anmeldefrist für den Kreiswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ ist bis zum 28. April 2017 verlängert worden. „Die Entscheidung hat die Bewertungskommission aufgrund der Tatsache getroffen, dass sich bisher lediglich ein Dorf verbindlich für eine Teilnahme entschieden hat“, so Joachim Partzsch, der als Mitglied der Kommission an der Vorbereitung und Durchführung des seit Jahren für den Landkreis Uelzen erfolgreichen Wettstreites federführend beteiligt ist.

Im Laufe der vergangenen Jahre hatten sich immer wieder Dörfer aus dem Landkreis Uelzen auch für die Teilnahme am Bundeswettbewerb qualifiziert und zählten hier am Ende sogar als „Golddorf“ zu den Siegern. Zuletzt war dies im vergangenen Jahr Böddenstedt gelungen. Eine Teilnahme an dem Kreiswettbewerb ist Voraussetzung für die folgenden Wettbewerbe auf Landes- und im besten Fall anschließend sogar auf Bundesebene.

Vor diesem Hintergrund richtet Partzsch einen Appell an die Dorfgemeinschaften im Landkreis: „Wir müssen trotz der vielen Erfolge, die Dörfer aus dem Landkreis auf Bundesebene erreicht haben, feststellen, dass offensichtlich die mit dem Wettbewerb verbundenen Chancen, die eigenen Einflussmöglichkeiten zu erkennen und die bürgerschaftliche Mitwirkung zu aktivieren und zu stärken, noch nicht genügend erkannt werden.“ Die bisherigen Wettbewerbe hätten in hervorragender Weise aufgezeigt, wie es motivierten und engagierten Dorfbewohnern gelinge, sich mit den Gegebenheiten ihrer Dörfer auseinanderzusetzen und ein lebenswertes Umfeld zu schaffen. „Auch und gerade die Bewohnerinnen und Bewohner kleinerer Dörfer haben mit ihren Erfolgen auf Bundesebene gezeigt, dass auch kleine Dörfer eine Chance haben“, so Partzsch.

Die Betreiber des Kreiswettbewerbs – der Landkreis Uelzen und der Kreisverband des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes – fordern deshalb alle Dörfer auf, sich einen Ruck zu geben und sich zu beteiligen: „Nehmen Sie mit Ihrer Teilnahme die Chancen des Wettbewerbs wahr. Lassen Sie sich von den Anforderungen des Landeswettbewerbes nicht abschrecken. Für den Kreiswettbewerb verzichten wir ausdrücklich auf diese Anforderungen und auf statistische Angaben.“   

Teilnahmeberechtigt sind alle politisch selbstständigen Gemeinden mit überwiegend dörflichem Charakter bis zu ca. 3.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sowie entsprechende Ortsteile.