Werkstattkarte: Ausstellung

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg

Postanschrift:
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
04131 15-1400
04131 15-1401

Leistungsbeschreibung

Für den Einbau und die Kalibrierung digitaler Kontrollgeräte wird eine Werkstattkarte benötigt.

Dabei sind folgende Angaben nach § 7 Abs. 1 und 2 Verordnung über die Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (FPersV) zu erbringen:

  • Name, Anschrift und Sitz der Werkstatt, des Herstellers von Kontrollgeräten oder des Fahrzeugherstellers
  • Geburts- und Familienname, Vornamen, Tag und Ort der Geburt des Unternehmers oder der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufenen Personen
  • Geburts- und Familienname, Vorname, Tag und Ort der Geburt, aktuelle Wohnanschrift der Fachkraft, für die die Werkstattkarte beantragt wird
  • Muttersprache der Fachkraft
Informationen auf den Internetseiten der Niedersächsischen Gewerbeaufsicht

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis über die Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach § 57b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der jeweils geltenden Fassung; Der Nachweis darf nicht älter als drei Jahre sein.
  • Schulungsnachweis der Fachkraft nach § 57b Abs. 3 StVZO
  • Nachweis über das bestehende Arbeitsverhältnis mit der Fachkraft
§ 57b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise - Welche Gebühren fallen an?

Für den Erst- und Folgeantrag wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 42,- Euro pro Karte fällig.

Der Gesamtbetrag ist nach Zustellung des Bescheides zu überweisen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Werkstattkarte ist 1 Jahre gültig und kann frühestens 1 Monat vor Ablauf neu beantragt werden.

Anträge / Formulare

Antragsberechtigt sind:

  • die nach § 57 b StVZO anerkannten und beauftragten Werkstätten
  • Hersteller von Kontrollgeräten
  • Fahrzeughersteller

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Wichtige Informationen zum Thema

  • Anschrift

  • Online Dienste

  • Barrierefreiheit

  • Verkehrsmittel

    • Fahrplanauskunft
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    • Fahrplanauskunft
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