Für den Einbau und die Kalibrierung digitaler Kontrollgeräte wird eine Werkstattkarte benötigt.
Dabei sind folgende Angaben nach § 7 Abs. 1 und 2 Verordnung über die Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (FPersV) zu erbringen:
Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Für den Erst- und Folgeantrag wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 42,- Euro pro Karte fällig.
Der Gesamtbetrag ist nach Zustellung des Bescheides zu überweisen.
Die Werkstattkarte ist 1 Jahre gültig und kann frühestens 1 Monat vor Ablauf neu beantragt werden.
Antragsberechtigt sind:
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung