Werkstattkarte: Rückgabe

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg

Postanschrift:
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
04131 15-1400
04131 15-1401

Leistungsbeschreibung

Im Falle eines Wechsels des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin bzw. auf Verlangen des Unternehmens ist die Werkstattkarte von der verantwortlichen Fachkraft unverzüglich der Werkstatt zurückzugeben.

Informationen auf den Internetseiten der Niedersächsischen Gewerbeaufsicht

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Werkstattkarte ist der zuständigen Stelle zeitnah zurückzugeben.

Was sollte ich noch wissen?

Wird die Werkstattkarte von der Fachkraft nicht zurückgegeben, hat der Unternehmer/die Unternhmerin die zuständige Stelle unverzüglich von der Weigerung der Kartenrückgabe zu unterrichten und nachzuweisen, dass alles unternommen wurde, um die von der verantwortlichen Fachkraft mitgenommene und nicht zurückgegebene Werkstattkarte zurückzuerhalten.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Wichtige Informationen zum Thema

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