Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige

Hansestadt Uelzen - Bürger- und Standesamt

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Leistungsbeschreibung

Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Bei erstmaliger Ausstellung für Minderjährige sind besondere Bedingungen zu beachten.

Verfahrensablauf

Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.

Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Personalausweis
  • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 37,50 Euro
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr: 70,00 Euro
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr: 92,00 Euro
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: 59,50 Euro
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Geltungsdauer: 10 Jahre
für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren
Geltungsdauer: 6 Jahre
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Wichtige Informationen zum Thema

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  • Öffnungszeiten

    • Derzeit besteht aufgrund der Corona-Pandemie kein freier Zugang zum Rathaus der Hansestadt Uelzen. Für ein konkretes Anliegen, welches nicht schriftlich oder telefonisch geklärt werden kann, ist die telefonische Vereinbarung eines Termines erforderlich (s. hierzu unter: www.hansestadt-uelzen.de/erreichbarkeit). Die Allgemeinen Öffnungszeiten gelten derzeit nicht. Wir bitten um Verständnis.

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