Europäisches Führungszeugnis Erteilung

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Leistungsbeschreibung

Als ausländischer Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) können Sie ein sogenanntes „Europäisches Führungszeugnis“ erhalten.

Es enthält den Inhalt des Bundeszentralregisters und gibt zusätzlich Auskunft über den Inhalt des Strafregisters ihres Herkunftsstaates. Eine Wahlmöglichkeit zwischen einem Führungszeugnis und einem Europäischen Führungszeugnis besteht nicht.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Unterlagen, die ihre Identifikation ermöglichen (z. B. einen mit Lichtbild versehenen Ausweis)
  • bei erweitertem Europäischem Führungszeugnis: schriftliche Aufforderung von der Person, die das erweiterte Führungszeugnis von Ihnen verlangt

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 13,00 Euro

Was sollte ich noch wissen?

Eine Übersetzung und eine inhaltliche Überprüfung der durch den Herkunftsmitgliedstaat mitgeteilten Angaben erfolgt nicht.

Das (erweiterte) Europäische Führungszeugnis kann bei Bedarf zur Vorlage bei einer Behörde beantragt werden. In diesem Fall wird das Führungszeugnis unmittelbar an die Behörde übersandt, die das Führungszeugnis von Ihnen verlangt hat.

Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können.

Informationen zur Beantragung eines Führungszeugnisses

Urheber

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Wichtige Informationen zum Thema

  • Anschrift

  • Online Dienste