Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen

Leistungsbeschreibung

Arzneimittel, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, dürfen für die Dauer einer Reise in angemessener Menge als persönlichen Reisebedarf im grenzüberschreitenden Verkehr mitgenommen werden, wenn die entsprechenden Vorgaben des Reiselandes beachtet werden.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

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