Bescheinigung zur Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen

Leistungsbeschreibung

Bei bis zu 30-tägigen Reisen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens, benötigen Sie eine amtlich beglaubigte ärztliche Bescheinigung über die Verschreibung der Arzneimittel (Bescheinigung zur Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen).

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

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