Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Beratung für Großunternehmen

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Leistungsbeschreibung

Beratung zum Thema Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) erhalten Sie durch die zuständige Stelle. Die Besonderheiten bei Großunternehmen werden Ihnen näher erläutert.

Umfangreiche Informationen liefert Ihnen auch die Internetseite von ElsterOnline.

ElsterOnline

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei dem für Sie zuständigen Finanzamt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Finanzministerium

Wichtige Informationen zum Thema

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