Ab dem 01. Januar 2015 zugelassene Fahrzeuge können über das Internet außer Betrieb gesetzt werden. Hierzu bietet die zuständige Stelle einen Onlineverfahrensweg an.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.