Kraftfahrzeug Abmeldung zur Außerbetriebsetzung im Onlineverfahren

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Leistungsbeschreibung

Ab dem 01. Januar 2015 zugelassene Fahrzeuge können über das Internet außer Betrieb gesetzt werden. Hierzu bietet die zuständige Stelle einen Onlineverfahrensweg an.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.

Voraussetzungen

  • das Fahrzeug muss über Kennzeichen verfügen, auf denen Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes angebracht sind
    • Diese Plaketten werden erst ab 01. Januar 2015 im Rahmen der Neu- oder Wiederzulassung ausgegeben
  • das Fahrzeug muss über eine "neue" Zulassungsbescheinigung Teil I verfügen
    • Auf der neuen Zulassungsbescheinigung befindet sich ein freizulegender Sicherheitscode. Ältere Zulassungsbescheinigungen weisen diesen Code nicht auf. Die dazugehörenden Fahrzeuge können deshalb nicht online stillgelegt werden
  • Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter benötigen für das Onlineverfahren
    • den elektronischen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) zur Identifizierung
    • ein Kartenlesegerät

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • "neue" Zulassungsbescheinigung Teil I
  • elektronischen Personalausweis der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) zur Identifizierung
  • ein Kartenlesegerät
  • Stempelplakette mit verdeckten Sicherheitscode

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Wichtige Informationen zum Thema

  • Anschrift

  • Online Dienste