Das Elterngeld Plus wird wie das Elterngeld nach der Geburt des Kindes in schriftlicher Form bei der zuständigen Stelle beantragt.
Jeder Elternteil kann fu¨r sich einmal einen Antrag auf Elterngeld Plus stellen. Der jeweilige Antrag kann bis zum Ende des Elterngeld Plus-Bezuges geändert werden, jedoch nur für noch nicht ausgezahlte Monatsbeträge. Monate, in denen bereits Elterngeld Plus bezogen wurde, können nachträglich in Elterngeldmonate umgewandelt werden.