Kosten zusätzlicher Betreuungsleistungen für Pflegeversicherte mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf

Leistungsbeschreibung

Im Leben eines jeden Menschen kommt altersbedingt der Zeitpunkt, an dem es schwerer wird, sich selbst zu helfen  und an dem man ggf. auf die Pflege und Betreuung durch andere Menschen angewiesen ist. Die meisten Menschen wollen auch in dieser Situation in der gewohnten häuslichen Umgebung mit vertrauten Personen verbleiben. Derzeit werden etwa 2/3 der Pflegebedürftigen in Niedersachsen durch ambulante Pflegedienste und/oder durch Angehörige gepflegt und betreut. Eine solche Situation ist für viele Angehörige Pflegebedürftiger einerseits beruhigend, weil sie die ihnen nahe stehenden Menschen auch beim Eintritt von Pflegebedürftigkeit gut versorgt wissen. Andererseits sind sie aber durch die erforderliche Pflege und Betreuung zum Teil selbst stark belastet und benötigen daher Hilfe und Möglichkeiten zur Entlastung, um abschalten und neue Kraft schöpfen zu können.

Hier setzen niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote nach § 45c Absätze 3 und 3a Sozialgesetzbuch – Elftes Buch (SGB XI) an. Im Rahmen dieser Angebote sind es ehrenamtliche Kräfte, die anstelle der Angehörigen zeitweise die Beaufsichtigung und Betreuung der pflegebedürftigen Menschen übernehmen.

§ 45c Sozialgesetzbuch – Elftes Buch (SGB XI)

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

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